Wahlrechtsausschluss verfassungswidrig – Wahlrecht muss nun schnellstmöglich angepasst werden
Zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungswidrigkeit von pauschalen Wahlrechtsausschlüssen von in allen ihren Angelegenheiten betreuten Personen und von wegen Schuldunfähigkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebrachten Straftäterinnen und Straftätern äußert sich Pia Schellhammer, Parlamentarische Geschäftsführerin: „Ein Wahlrechtsausschluss ist ein Eingriff in ein elementares Grundrecht. Endlich ist höchstrichterlich die Entscheidung…