Fraktionen von CDU, SPD und Grünen wollen Landesverfassung mit Blick auf Untersuchungsausschüsse anpassen
Zur Sicherung der Arbeits- und Funktionsfähigkeit des rheinland-pfälzischen Landtags soll das für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses notwendige Quorum in der Landesverfassung in Artikel 91 von einem Fünftel der Mitglieder des Landtags auf ein Viertel angehoben werden. Dies entspricht dem Quorum auf Bundesebene sowie in mehreren anderen Bundesländern. Der Landtagspräsident ist nun gebeten worden, eine Sitzung des Ältestenrates einzuberufen, um das Verfahren und die Termine festzulegen.