Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Fraktion und Partei?

Eine Partei ist ein Zusammenschluss politisch interessierter und engagierter Menschen. Parteien finanzieren sich unter anderem durch Mitgliedsbeiträge und Spenden, erhalten aber auch staatliche Unterstützung.

Eine Fraktion ist die Vertretung einer Partei in einem Parlament. Die Abgeordneten einer Landtagsfraktion sowie die Landtagsfraktion als Ganzes erhalten ihre Mittel allerdings ausschließlich vom betreffenden Bundesland. Parlamentsabgeordnete sind vom Grundsatz her nur ihrem Gewissen verpflichtet, nicht ihrer Partei. Unter anderem daraus erklärt sich die strikte rechtliche und finanzielle Trennung von Parteien und ihren Fraktionen.

Parteien und ihre Fraktionen dürfen sich also nicht gegenseitig finanzieren, sondern sie müssen vollständig mit ihren eigenen Mitteln haushalten. Da Landtagsfraktionen das ihr zur Verfügung stehende Geld vom jeweiligen Bundesland erhalten, kontrolliert der Landesrechnungshof des betreffenden Bundeslands penibel, wofür die Landtagsfraktionen ihr Geld ausgeben. Hier sind enge rechtliche Grenzen gesetzt. Mit Fraktionsgeldern den Wahlkampf der Partei zu unterstützen wäre daher zum Beispiel illegal.

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