Fabian Ehmann

Sprecher für Energie & Klimaschutz, Sport und Ehrenamt, Gründungen

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Gesetzentwurf

Landesbürgerenergiengesetz RLP - LBürgEnG

Mit dem vorliegenden Gesetz wird, gestützt auf § 22 b Abs. 6 EEG 2023, eine Pflicht auf Landesebene dafür geschaffen, dass sich Einwohnerinnen und Einwohner sowie Kommunen im näheren Umkreis von Windenergie- und Freiflächen-Photovoltaikvorhaben an der Wertschöpfung beteiligen können. Der Anwendungsbereich und die Regelungen des Gesetzes stellen sicher, dass ein kontinuierlicher Ausbau der Wind- und Solarenergie unter finanzieller Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner sowie der Kommunen gewährleistet wird.

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Anfrage

Umsetzung des CO2-Schattenpreises nach dem Landesklimaschutzgesetz

Mit dem Landesklimaschutzgesetz (LKSG) hat der Landtag beschlossen, dass bei Baumaßnahmen auf Landesliegenschaften ein CO2-Schattenpreis berücksichtigt werden muss. Hierfür sieht § 14 LKSG einen Mindestwert von 237 Euro je Tonne CO2- Äquivalent vor. Die Anwendung des CO2-Schattenpreises soll für Maßnahmen erfolgen, mit deren Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ab dem 1. Juli 2026 begonnen wird. Zudem ist das für den Klimaschutz zuständige Ministerium ermächtigt, im Einvernehmen mit dem für Bauangelegenheiten zuständigen Ministerium eine Rechtsverordnung mit näheren Regelungen zur Anwendung des CO2-Schattenpreises zu erlassen. Der CO2-Schattenpreis ist ein wichtiges Instrument, um Klimafolgekosten bei Investitionsentscheidungen der öffentlichen Hand systematisch zu berücksichtigen und die Vorbildfunktion des Landes im Klimaschutz zu stärken.

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Anfrage

Förderstopp der Bundesregierung gefährdet Umsetzung der Wärmewende

In vielen Kommunen in Rheinland-Pfalz ist die kommunale Wärmeplanung mittlerweile weit fortgeschritten oder bereits abgeschlossen. Nach der Planung rückt nun vermehrt die Umsetzung der Wärmepläne in den Kommunen in den Fokus. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat Ende Mai 2026 allerdings mitgeteilt, dass die Mittel im Förderprogramm „Energetische Stadtsanierung“ (KfW 432) ausgeschöpft sind und keine weiteren Anträge gestellt werden können. Laut Pressemitteilung des BMWSB (https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2026/05/antrags-stopp-energ-stadtsanierung.html) „ist das Programm ein wichtiger Baustein, um in den kommenden Jahren die Umsetzung der Wärmeplanung voranzubringen“.

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