Initiative Gesetzentwurf

Landesbürgerenergiengesetz RLP - LBürgEnG

Mit dem vorliegenden Gesetz wird, gestützt auf § 22 b Abs. 6 EEG 2023, eine Pflicht auf Landesebene dafür geschaffen, dass sich Einwohnerinnen und Einwohner sowie Kommunen im näheren Umkreis von Windenergie- und Freiflächen-Photovoltaikvorhaben an der Wertschöpfung beteiligen können. Der Anwendungsbereich und die Regelungen des Gesetzes stellen sicher, dass ein kontinuierlicher Ausbau der Wind- und Solarenergie unter finanzieller Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner sowie der Kommunen gewährleistet wird.

Das Gesetz verfolgt dabei einen bewusst niederschwelligen und für die Kommunen dienstleistungsorientierten Ansatz: Es setzt auf möglichst unbürokratische Verfahren, praktische Unterstützung der Kommunen durch die Energie- und Klimaschutzagentur Rheinland-Pfalz GmbH und digitale Lösungen wie zum Beispiel die Landesbeteiligungsplattform. Dadurch werden der Beteiligungsprozess und die Realisierung von Vorhaben durch eine hohe Akzeptanz aktiv beschleunigt. 

Finanzielle Teilhabe soll kein bürokratisches Hindernis sein, sondern ein Instrument, das Akzeptanz schafft und Wind- und Solarenergieprojekte gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürger umsetzbar macht. Zur Steigerung der Akzeptanz und einer damit einhergehenden Beschleunigung der Realisierung des Ausbaus der Wind- und Solarenergie und zur Verbesserung der Einnahmesituation der Kommunen sieht das Gesetz Beteiligungsmöglichkeiten für Einwohnerinnen und Einwohner sowie Kommunen vor. 

Durch das Gesetz wird die Stellung der Kommunen beim Ausbau der erneuerbaren Energien deutlich gestärkt, da diese nicht mehr im Wesentlichen Flächen bereitstellen, sondern zu aktiven Gestaltern der Energiewende werden. 

Das Land Rheinland-Pfalz macht von seiner konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG Gebrauch, da es sich um Regelungen des Energiewirtschaftsrechts handelt, welches der Bundesgesetzgeber nicht abschließend geregelt hat. 

Das Gesetz berücksichtigt die Entwicklung der Bevölkerungs- und der Altersstruktur.