Initiative Anfrage

Leistungsgruppe „Stroke Unit“ im Landeskrankenhausplan Rheinland-Pfalz

Im Rahmen der Krankenhausreform müssen die Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz Leistungsgruppen beantragen, die die Landesregierung dann im ab 2027 geltenden Landeskrankenhausplan zuweist. Dafür sollte der Medizinische Dienst bis Ende Juni 2026 eine Bewertung abgeben. Nach uns vorliegenden Informationen soll der Medizi-nische Dienst (MD) für einige der Kliniken, die bereits an das Telemedizinische Schlag-anfallnetzwerk TemeS-RLP angeschlossen sind, eine ablehnende Begutachtung für die Leistungsgruppe „Stroke Unit“ abgegeben haben, weil die jeweiligen Krankenhäu-ser nicht drei Fachärzt:innen für Neurologie vorhalten. Eine ausbleibende Zuweisung dieser Leistungsgruppe an Kliniken, die bereits an das Telemedizinische Schlaganfall-netzwerk TemeS-RLP angeschlossen sind, würde die Schlaganfallversorgung in Rheinland-Pfalz massiv bedrohen.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Wann soll der Landeskrankenhausplan nach aktuellem Zeitplan fertig sein und in Kraft treten?
  2. Kann die Landesregierung bestätigen, dass der Medizinische Dienst (MD) für eine oder mehrere Kliniken, die bereits an das Telemedizinische Schlaganfallnetzwerk TemeS-RLP angeschlossen sind, eine ablehnende Bewertung abgegeben hat?
  3. Wenn ja, welche Kliniken betrifft dies?
  4. Wenn ja, bewertet die Landesregierung die Entscheidung des Medizinischen Dienstes als sachgerecht?
  5. Wie beurteilt die Landesregierung die Entscheidung vor dem Hintergrund, dass in §135e SGB V explizit die Möglichkeit geschaffen wurde, dass in begründeten Fäl-len die genannten Qualitätskriterien auch durch telemedizinische Kooperationen (wie z. B. TemeS Rheinland-Pfalz) mit einem anderen Krankenhausstandort, der über eine Stroke Unit verfügt, erfüllt werden können?
  6. Wenn ja, inwiefern wird sich die Landesregierung bei ihrer Zuweisung im Landes-krankenhausplan dieser Bewertung anschließen oder im Sinne der Versorgungs-sicherheit anders entscheiden, um die Kliniken weiter im Telemedizinischen Schlaganfallnetzwerk TemeS-RLP zu halten?
  7. Welche Auswirkungen hätte eine ausbleibende Zuweisung der Leistungsgruppe „Stroke Unit“ an eine oder mehrere Kliniken, die bereits an TemeS-RLP ange-schlossen sind, auf die Schlaganfallversorgung in Rheinland-Pfalz und insbeson-dere im ländlichen Raum?.