Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
- Wann soll der Landeskrankenhausplan nach aktuellem Zeitplan fertig sein und in Kraft treten?
- Kann die Landesregierung bestätigen, dass der Medizinische Dienst (MD) für eine oder mehrere Kliniken, die bereits an das Telemedizinische Schlaganfallnetzwerk TemeS-RLP angeschlossen sind, eine ablehnende Bewertung abgegeben hat?
- Wenn ja, welche Kliniken betrifft dies?
- Wenn ja, bewertet die Landesregierung die Entscheidung des Medizinischen Dienstes als sachgerecht?
- Wie beurteilt die Landesregierung die Entscheidung vor dem Hintergrund, dass in §135e SGB V explizit die Möglichkeit geschaffen wurde, dass in begründeten Fäl-len die genannten Qualitätskriterien auch durch telemedizinische Kooperationen (wie z. B. TemeS Rheinland-Pfalz) mit einem anderen Krankenhausstandort, der über eine Stroke Unit verfügt, erfüllt werden können?
- Wenn ja, inwiefern wird sich die Landesregierung bei ihrer Zuweisung im Landes-krankenhausplan dieser Bewertung anschließen oder im Sinne der Versorgungs-sicherheit anders entscheiden, um die Kliniken weiter im Telemedizinischen Schlaganfallnetzwerk TemeS-RLP zu halten?
- Welche Auswirkungen hätte eine ausbleibende Zuweisung der Leistungsgruppe „Stroke Unit“ an eine oder mehrere Kliniken, die bereits an TemeS-RLP ange-schlossen sind, auf die Schlaganfallversorgung in Rheinland-Pfalz und insbeson-dere im ländlichen Raum?.