Kein Geld für Verfassungsfeinde: GRÜNE Fraktion begrüßt Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs
Der Verfassungsgerichtshof hat heute festgestellt, dass das in der letzten Wahlperiode novellierte Abgeordneten- und Fraktionsgesetz verfassungsgemäß ist. Mit der Gesetzesnovelle waren Zuverlässigkeitsüberprüfungen für Mitarbeitende von Abgeordneten und Fraktionen eingeführt worden. Dazu erklärt Pia Schellhammer, Parlamentarische Geschäftsführerin der GRÜNEN Landtagsfraktion: