Grüne Politik für Rheinland-Pfalz im Landtag für die Menschen.

Aktuelles

Parlamentarische Initiativen

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Umsetzung der stufenweisen Anhebung der Grundschullehrkräftebesoldung auf A 13 in Rheinland-Pfalz

13 Bundesländer haben sich bereits auf den Weg gemacht, Grundschullehrkräfte analog zu Lehrkräften an weiterführenden Schulen mit A 13 zu besolden. Im Ländervergleich verdienen Grundschullehrkräfte in Rheinland-Pfalz immer noch weniger. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD wurde eine stufenweise Anhebung der Besoldung der Grundschullehrkräfte auf A 13 vereinbart.

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Zukunftsperspektiven der Realschulen plus in Rheinland-Pfalz

Im Koalitionsvertrag von CDU und SPD werden die Realschulen plus als wichtiger und unverzichtbarer Bestandteil der Fachkräftesicherung und der beruflichen Orientierung beschrieben. Die Gymnasien hingegen werden ausführlich als leistungsstarke Schulform mit breitem Bildungsanspruch, vertieften Lerninhalten und besonderer Bedeutung für die persönliche Entwicklung beschrieben. Die Realschulen plus sind die einzige Schulform, für die im Koalitionsvertrag ausdrücklich ein zusätzlicher Bedarf an Multiprofessionalität und pädagogischen Fachkräften formuliert wird.

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Zukunft der Familiengrundschulzentren

Seit dem Schuljahr 2023/2024 werden in Rheinland-Pfalz Familiengrundschulzentrenerprobt. Ziel des Projekts ist es, Grundschulen insbesondere in herausfordernden Lagen stärker in den Sozialraum zu öffnen und Familien durch Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsangebote niedrigschwellig einzubinden. Das Bildungsministerium beschreibt die Familiengrundschulzentren als Beitrag zu mehr Bildungsgerechtigkeit. Im aktuellen Koalitionsvertrag von CDU und SPD finden Familiengrundschulzentren jedoch keine ausdrückliche Erwähnung

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Geplante Änderungen der Lehr-, Lern- und Prüfungskultur an rheinland-pfälzischen Schulen

In Rheinland-Pfalz wurden erste Maßnahmen umgesetzt, die auf eine Reduzierung von Leistungsdruck, eine stärkere pädagogische Begleitung sowie die Förderung der mentalen Gesundheit von Schülerinnen und Schülern abzielen. Dazu gehört unter anderem die Abschaffung unangekündigter Hausaufgabenüberprüfungen. Der Koalitionsvertrag von CDU und SPD betont eine stärkere Orientierung an Leistungsstandards, nachvollziehbaren Leistungsüberprüfungen sowie einheitlichen Lernstandserhebungen.

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Oft gefragt

Landtagsabgeordnete dürfen neben ihrem Mandat beruflich tätig sein – die Tätigkeit als Abgeordneter muss dabei jedoch immer im Vordergrund stehen. Eine Einkommensgrenze gibt es dagegen nicht. Wenn ein Abgeordneter es also schafft, in seinem eigentlichen Beruf in kurzer Zeit viel Geld zu verdienen, dann ist das rechtlich in Ordnung.

Wir GRÜNE legen allerdings besonders großen Wert darauf, uns nicht finanziell von den Interessen anderer abhängig zu machen. Damit diese Unabhängigkeit auch für alle Bürgerinnen und Bürger jederzeit nachvollziehbar ist, haben sich unsere Abgeordneten selbst darauf verpflichtet, ihre Einkommen offen zu legen.

Eine Übersicht der Einkommen jeder und jedes Abgeordneten findet sich auf der jeweiligen Profilseite. Über die Fotos auf dieser Seite geht es zu jeweiligen Profilen unserer Abgeordneten.

Eine Partei ist ein Zusammenschluss politisch interessierter und engagierter Menschen. Parteien finanzieren sich unter anderem durch Mitgliedsbeiträge und Spenden, erhalten aber auch staatliche Unterstützung.

Eine Fraktion ist die Vertretung einer Partei in einem Parlament. Die Abgeordneten einer Landtagsfraktion sowie die Landtagsfraktion als Ganzes erhalten ihre Mittel allerdings ausschließlich vom betreffenden Bundesland. Parlamentsabgeordnete sind vom Grundsatz her nur ihrem Gewissen verpflichtet, nicht ihrer Partei. Unter anderem daraus erklärt sich die strikte rechtliche und finanzielle Trennung von Parteien und ihren Fraktionen.

Parteien und ihre Fraktionen dürfen sich also nicht gegenseitig finanzieren, sondern sie müssen vollständig mit ihren eigenen Mitteln haushalten. Da Landtagsfraktionen das ihr zur Verfügung stehende Geld vom jeweiligen Bundesland erhalten, kontrolliert der Landesrechnungshof des betreffenden Bundeslands penibel, wofür die Landtagsfraktionen ihr Geld ausgeben. Hier sind enge rechtliche Grenzen gesetzt. Mit Fraktionsgeldern den Wahlkampf der Partei zu unterstützen wäre daher zum Beispiel illegal.

Für organisatorische Fragen wie Terminvereinbarungen und Ähnliches ist unsere erste Anlaufstelle das Sekretariat der Fraktion.

Geht es um Interviewanfragen sowie Fragen rund um die Pressearbeit oder Öffentlichkeitsarbeit der Fraktion, dann ist die Pressestelle der richtige Ansprechpartner.

Für Nachfragen inhaltlicher Art stehen gerne unsere FachreferentInnen oder auch unsere Abgeordneten selbst zur Verfügung. Sowohl unsere Abgeordneten als auch unsere FachreferentInnen sind auf bestimmte Themen spezialisiert.

Die entsprechende Themenaufteilung sowie alle unsere Kontaktdaten haben wir hier hinterlegt.

Die Fraktion selbst kann leider keine Besuche im Landtag organisieren. Über die einzelnen Abgeordneten ist das jedoch möglich.

Die Kontaktdaten unserer Abgeordneten sind ihren jeweiligen Profilen zu entnehmen. Die Profile können auf dieser Seite durch Klicken auf das entsprechende Foto aufgerufen werden.

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