Grüne Politik für Rheinland-Pfalz im Landtag für die Menschen.

Als Grüne Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz bringen wir frischen Wind ins Parlament, für Klimaschutz, Gerechtigkeit und eine starke Demokratie. 

Aktuelles

Parlamentarische Initiativen

Anfrage

Situation der Hebammen in Rheinland-Pfalz nach Inkrafttreten des neuen Hebammenhilfevertrags

Am 1. November 2025 ist der geänderte Hebammenhilfevertrag in Kraft getreten. Der Vertrag wurde durch eine Schiedsstelle festgesetzt, nachdem Verhandlungen zwischen dem Deutschen Hebammenverband (DHV) und dem GKV‑Spitzenverband gescheitert waren. Der DHV hat im Vorfeld vor negativen Folgen des neuen Vertrags vor allem für Beleghebammen gewarnt.

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Anfrage

Landtagswahl 2026: Weiterhin kein Wahlrecht für 16- und 17-Jährige

Die rheinland-pfälzische Ampelkoalition hat sich in ihrem Koalitionsvertrag zum Ziel gesetzt, das aktive Wahlalter bei Kommunal- und Landtagswahlen auf 16 Jahre abzusenken. Zuletzt scheiterte im Jahr 2023 ein von der Regierungskoalition eingebrachter Gesetzentwurf zur Absenkung des Wahlalters für Kommunal- und Landtagswahlen durch Änderung der Landesverfassung am Widerstand der Oppositionsfraktionen der CDU, FREIE WÄHLER und der AfD. Für die Änderung der Landesverfassung wäre eine Zweidrittelmehrheit erforderlich gewesen.

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Vorsorge der Bevölkerung bei Ausfall Kritischer Infrastrukturen (KRITIS)

Die Angriffe auf kritische Infrastrukturen haben die Notwendigkeit robuster Vorsorgestrukturen auch für Rheinland-Pfalz verdeutlicht. Extreme Wetterereignisse, technische Störungen oder gezielte Sabotageakte können auch in Rheinland-Pfalz zum Ausfall kritischer Infrastrukturen führen. Der Schutz von KRITIS ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die Unternehmen, Verbände, Verwaltungen in Bund, Ländern und Kommunen sowie die Gesellschaft gleichermaßen betrifft.

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Gerichtsbestätigung der Unterschutzstellung des Naubergs und naturschutzfachliche Bedeutung des Gebietes

Der Nauberg ist ein unzerschnittener bewaldeter Höhenrücken mit einem artenreichen Buchenwald auf Basalt, über 180-jährigen Buchenbeständen und einer hohen biologischen Vielfalt. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat bestätigt, dass der Nauberg weiterhin als Naturschutzgebiet ausgewiesen bleibt.

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Oft gefragt

Landtagsabgeordnete dürfen neben ihrem Mandat beruflich tätig sein – die Tätigkeit als Abgeordneter muss dabei jedoch immer im Vordergrund stehen. Eine Einkommensgrenze gibt es dagegen nicht. Wenn ein Abgeordneter es also schafft, in seinem eigentlichen Beruf in kurzer Zeit viel Geld zu verdienen, dann ist das rechtlich in Ordnung.

Wir GRÜNE legen allerdings besonders großen Wert darauf, uns nicht finanziell von den Interessen anderer abhängig zu machen. Damit diese Unabhängigkeit auch für alle Bürgerinnen und Bürger jederzeit nachvollziehbar ist, haben sich unsere Abgeordneten selbst darauf verpflichtet, ihre Einkommen offen zu legen.

Eine Übersicht der Einkommen jeder und jedes Abgeordneten findet sich auf der jeweiligen Profilseite. Über die Fotos auf dieser Seite geht es zu jeweiligen Profilen unserer Abgeordneten.

Eine Partei ist ein Zusammenschluss politisch interessierter und engagierter Menschen. Parteien finanzieren sich unter anderem durch Mitgliedsbeiträge und Spenden, erhalten aber auch staatliche Unterstützung.

Eine Fraktion ist die Vertretung einer Partei in einem Parlament. Die Abgeordneten einer Landtagsfraktion sowie die Landtagsfraktion als Ganzes erhalten ihre Mittel allerdings ausschließlich vom betreffenden Bundesland. Parlamentsabgeordnete sind vom Grundsatz her nur ihrem Gewissen verpflichtet, nicht ihrer Partei. Unter anderem daraus erklärt sich die strikte rechtliche und finanzielle Trennung von Parteien und ihren Fraktionen.

Parteien und ihre Fraktionen dürfen sich also nicht gegenseitig finanzieren, sondern sie müssen vollständig mit ihren eigenen Mitteln haushalten. Da Landtagsfraktionen das ihr zur Verfügung stehende Geld vom jeweiligen Bundesland erhalten, kontrolliert der Landesrechnungshof des betreffenden Bundeslands penibel, wofür die Landtagsfraktionen ihr Geld ausgeben. Hier sind enge rechtliche Grenzen gesetzt. Mit Fraktionsgeldern den Wahlkampf der Partei zu unterstützen wäre daher zum Beispiel illegal.

Ja, das ist möglich. Wir bieten Praktika für Studierende, die ein Pflichtpraktikum absolvieren müssen, an. Unsere Geschäftsführung erteilt gerne weitere Auskunft.

Die Kontaktdaten der Geschäftsführung sowie unseres Sekretariats finden sich hier.

Für organisatorische Fragen wie Terminvereinbarungen und Ähnliches ist unsere erste Anlaufstelle das Sekretariat der Fraktion.

Geht es um Interviewanfragen sowie Fragen rund um die Pressearbeit oder Öffentlichkeitsarbeit der Fraktion, dann ist die Pressestelle der richtige Ansprechpartner.

Für Nachfragen inhaltlicher Art stehen gerne unsere FachreferentInnen oder auch unsere Abgeordneten selbst zur Verfügung. Sowohl unsere Abgeordneten als auch unsere FachreferentInnen sind auf bestimmte Themen spezialisiert.

Die entsprechende Themenaufteilung sowie alle unsere Kontaktdaten haben wir hier hinterlegt.

Die Fraktion selbst kann leider keine Besuche im Landtag organisieren. Über die einzelnen Abgeordneten ist das jedoch möglich.

Die Kontaktdaten unserer Abgeordneten sind ihren jeweiligen Profilen zu entnehmen. Die Profile können auf dieser Seite durch Klicken auf das entsprechende Foto aufgerufen werden.

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