Wahlalter 16 und Wahlrecht für EU-Bürger:innen: Demokratische Teilhabe jetzt erweitern
Demokratie lebt davon, dass möglichst viele Menschen mitbestimmen können. Doch in Rheinland-Pfalz bleiben bei der Landtagswahl am 22. März 2026 weiterhin große Gruppen ausgeschlossen – obwohl sie hier leben, lernen, arbeiten, Steuern zahlen und Verantwortung übernehmen. Zwei Debatten stehen dabei im Zentrum: das Wahlalter 16 bei Landtags- und Kommunalwahlen sowie ein Wahlrecht für EU-Staatsangehörige auch bei Landtagswahlen. Die Landesregierung hat auf eine Kleine Anfrage von Carl-Bernhard von Heusinger und Fabian Ehmann konkrete Zahlen vorgelegt.
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