Initiative Anfrage

Förderstopp der Bundesregierung gefährdet Umsetzung der Wärmewende

In vielen Kommunen in Rheinland-Pfalz ist die kommunale Wärmeplanung mittlerweile weit fortgeschritten oder bereits abgeschlossen. Nach der Planung rückt nun vermehrt die Umsetzung der Wärmepläne in den Kommunen in den Fokus. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat Ende Mai 2026 allerdings mitgeteilt, dass die Mittel im Förderprogramm „Energetische Stadtsanierung“ (KfW 432) ausgeschöpft sind und keine weiteren Anträge gestellt werden können. Laut Pressemitteilung des BMWSB (https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2026/05/antrags-stopp-energ-stadtsanierung.html) „ist das Programm ein wichtiger Baustein, um in den kommenden Jahren die Umsetzung der Wärmeplanung voranzubringen“.

  1. Welche Projekte in Rheinland-Pfalz wurden in den letzten fünf Jahren in welcher jeweiligen Höhe durch das Programm „Energetische Stadtsanierung“ (KfW 432) gefördert?
     
  2. Welche kommunalen Wärmeplanungskonzepte wurden über die Kommunalrichtlinie in welcher jeweiligen Höhe gefördert?
     
  3. Welche Projekte zur Umsetzung der Wärmewende wurden in der aktuellen Förderperiode seit dem Jahr 2021 durch EFRE-Mittel gefördert?
     
  4. Welche weiteren Fördermöglichkeiten von Land, Bund und EU können von Kommunen zur Umsetzung der Wärmewende in Anspruch genommen werden?
     
  5. Inwiefern plant die Landesregierung den Einsatz von Landesmitteln, um die Auswirkungen des KfW-Förderstopps abzufedern und die zügige Umsetzung der kommunalen Wärmeplanungen nicht zu gefährden?
     
  6. Welche weiteren Maßnahmen und Förderprogramme plant die Landesregierung, um Kommunen bei der zügigen Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung zu unterstützen?
     
  7. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse vor, wonach Kommunen in RheinlandPfalz die kommunale Wärmeplanung aufgrund der durch die Bundesregierung beschlossenen Änderungen am Gebäudeenergiegesetz stoppen oder modifizieren?