Initiative Anfrage

Einsatz von Staatstrojanern zur Strafverfolgung

Einer Statistik des Bundesamts für Justiz zufolge wurde in Rheinland-Pfalz die Onlinedurchsuchung nach § 100b Absatz 1 StPO im Jahr 2024 einmal angeordnet und auch durchgeführt. Die Quellen-Telekommunikationsüberwachung gemäß § 100a Absatz 1 Sätze 2 und 3 Strafprozessordnung wurde im selben Jahr insgesamt neun Mal angeordnet und durchgeführt. Bei der Quellen-Telekommunikationsüberwachung überwachen Ermittlungsbehörden laufende Kommunikation, etwa über Messenger wie Signal oder WhatsApp, direkt auf dem Endgerät, bevor sie verschlüsselt oder nachdem sie entschlüsselt wurde. Anders als bei der Online-Durchsuchung geht es dabei nur um die laufende Kommunikation, nicht um alle gespeicherten Daten.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 

  1. Welche Straftaten lagen der jeweiligen Maßnahme zugrunde (bitte nach Verfahren aufschlüsseln)? 
  2. Welchen Stand haben die Verfahren aktuell (bitte nach Verfahren aufschlüsseln)? 
  3. Welche Auswirkungen hatten die Eingriffe in informationstechnische Systeme auf die Ermittlungen? (bitte nach Verfahren aufschlüsseln)? 
  4. In welchen Kalenderwochen ergingen die Anordnungen (bitte nach Erlass und Vollzug der Anordnung aufschlüsseln)? 
  5. Welche Art von Hard- und Software war Ziel der jeweiligen Maßnahme (bitte nach Geräten und Betriebssystemen aufschlüsseln)? 
  6. Welche Daten wurden durch die Maßnahmen erfasst (bitte nach Verfahren aufschlüsseln)? 
  7. Wie viele Geräte wurden in den Anordnungen benannt bzw. waren von den durchgeführten Maßnahmen betroffen (bitte nach Anzahl betroffener Personen aufschlüsseln)?