Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
- Welchen Stand haben die Arbeiten zur Erarbeitung der in § 14 Abs. 4 LKSG vorgesehenen Rechtsverordnung zum CO2-Schattenpreis?
- Wann beabsichtigt die Landesregierung, die Rechtsverordnung zu erlassen und zu veröffentlichen?
- Welche Regelungen zu Berechnungsmethoden, Anwendungsbereichen, Ausnahmen und Bagatellgrenzen sind vorgesehen?
- Welche Vorbereitungen hat die Landesregierung bislang getroffen, um die verpflichtende Anwendung des CO2-Schattenpreises für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen von Landesbaumaßnahmen ab dem 1. Juli 2026 sicherzustellen?
- Welche Leitfäden, Berechnungshilfen, IT-Anwendungen oder sonstigen Instrumente werden zur Verfügung gestellt?
- Bei welchen geplanten Neubau- oder Sanierungsmaßnahmen des Landes wird nach Einschätzung der Landesregierung der CO2-Schattenpreis ab dem 1. Juli 2026 erstmals zur Anwendung kommen (bitte aufgelistet nach Landkreisen und kreisfreien Städten)?
- Wie werden Kommunen unterstützt, den CO2-Schattenpreis auch bei kommunalen Gebäuden in die Anwendung zu bringen?