Landesgesetz zur Änderung kommunalrechtlicher und dienstrechtlicher Vorschriften
A. Problem und Regelungsbedürfnis Durch Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften wurde es den Kommunen bzw. Kommunalverbänden aufgrund der Covid-19-Pandemie ausnahmsweise ermöglicht, Beschlüsse auch in einem schriftlichen oder elektronischen Umlaufverfahren oder mittels Video- oder Telefonkonferenzen zu fassen. Diese Regelungen sind bis zum 31. März 2021 befristet. Da derzeit jedoch nicht davon auszugehen ist,…