Leitlinie aller politischen Überlegungen in GRÜNER Innen- und Rechtspolitik ist die Wahrung von Freiheit und Bürgerrechten. So kämpfen wir gegen die anlasslose Speicherung von Daten wie bei der Vorratsdatenspeicherung, die Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht stellt. In Rheinland-Pfalz haben politisch motivierte Straftaten, Rechtsextremismus, Ausländerfeindlichkeit und religiös motivierter Terror keinen Platz. Jede Form von Gewalt lehnen wir GRÜNEN entschieden ab.
Der Staat hat die Aufgabe, seine Bürgerinnen und Bürger vor besonderen Bedrohungen, Kriminalität und Gewalt zu schützen. Hierfür brauchen wir eine gut ausgebildete und motivierte Polizei, eine effiziente, unabhängige Justiz und einen effektiven Katastrophenschutz. Dabei ist es auch unsere GRÜNE Aufgabe als regierungstragende Fraktion einen wirksamen Schutz zu gewährleisten, ohne die Bürgerrechte zu beschneiden und Freiheitsrechte immer weiter einzuschränken. Staatsaufgabe ist es, entschlossen und besonnen zu reagieren, mit gezielten und verhältnismäßigen Maßnahmen. Deshalb gilt für uns der Grundsatz: Prävention ist besser als Repression! Nur mit Hilfe von intensiver Präventions- und Aufklärungsarbeit lässt sich diese Aufgabe wirkungsvoll umsetzen.
Ein weiterer Schwerpunkt GRÜNER Innenpolitik liegt in der Stärkung der Demokratie: mehr Beteiligung und Mitentscheidung der Bürgerinnen und Bürger, mehr Transparenz und Dialogorientierung in Politik und Verwaltung. Wir bekennen uns zu gesellschaftlicher Vielfalt und Toleranz. Das ist für uns auch die Grundlage staatlichen Handelns.
Die unabhängige, transparente und bürgernahe Justiz ist als Dritte Gewalt ein wesentliches Fundament unseres demokratischen Rechtsstaats. Sie gewährleistet die grundrechtliche Entfaltung jeder und jedes Einzelnen, stärkt hierdurch das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unseren Rechtsstaat und trägt wesentlich zum Zusammenhalt der Gesellschaft und zur Sicherheit der Bevölkerung bei. Einen rechtspolitischen Schwerpunkt stellt neben der Digitalisierung der Justiz insbesondere die Verbesserung des Opferschutzes dar.