Wahlrechtsreformen – Anzahl der Betroffenen

Wahlen sind in jeder Demokratie von zentraler Bedeutung. Durch sie wird die Bevölkerung in politische Entscheidungsprozesse
eingebunden und das politische System legitimiert. Ändern sich gesellschaftliche Rahmenbedingungen, wird regelmäßig über das
Wahlrecht diskutiert. Zuletzt haben zahlreiche Bundesländer eine Absenkung des aktiven Mindestwahlalters für Kommunal- und
auch für Landtagswahlen auf 16 Jahre vorgenommen. Die Ampelregierung in Rheinland-Pfalz hat sich in ihrem Koalitionsvertrag
ebenfalls zum Ziel gesetzt, das aktive Mindestwahlalter bei Kommunal- und Landtagswahlen auf 16 Jahren abzusenken und zu prüfen, inwieweit EU-Bürger:innen eine Teilnahme an Landtagswahlen und Angehörigen von Drittstaaten mit verfestigtem legalen
Aufenthalt eine Teilnahme an Kommunalwahlen ermöglicht werden kann. Zuletzt scheiterte im Jahr 2023 ein von der rheinland-pfälzischen Ampelkoalition eingebrachter Gesetzentwurf zur Absenkung des Wahlalters für Kommunal- und Landtagswahlen
durch Änderung der Landesverfassung am Widerstand der Oppositionsfraktionen der CDU, FREIE WÄHLER und der AfD. Für
die Änderung der Landesverfassung wäre eine Zweidrittelmehrheit erforderlich gewesen. Für die gleichzeitig zur Kommunalwahl
stattfindende Europawahl hingegen hat der Bundestag das Mindestwahlalter auf 16 Jahre abgesenkt. Damit dürfen erstmals bei
einer bundesweiten sowie bei einer rheinland-pfälzischen Wahl 16- und 17-Jährige teilnehmen. Wir steuern darauf zu, dass 16- und
17-Jährige Menschen in Rheinland-Pfalz bei den Wahlen am 9. Juni 2024 das Europaparlament wählen dürfen, nicht aber die Kreistage, Verbandsgemeinderäte, Ortsgemeinderäte, Stadträte, Ortsbeiräte oder Bürgermeister:innen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Wie viele 16- und 17-jährige Menschen leben in Rheinland-Pfalz, die im Fall einer Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre an der
Kommunalwahl 2024 teilnehmen könnten?

2. Wie viele 16- und 17-jährige Menschen leben in Rheinland-Pfalz, die an der Europawahl 2024 teilnehmen können?

3. Wie viele derzeit 14- und 15-jährige Menschen leben in Rheinland-Pfalz, die im Fall einer Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre
an der Landtagswahl 2026 teilnehmen könnten?

4. Wie viele EU-Bürger:innen leben in Rheinland-Pfalz, die nach Einführung des Wahlrechts für EU-Bürger:innen bei Landtagswahlen an der Landtagswahl 2026 teilnehmen könnten?

5. Wie viele Drittstaatsangehörige leben in Rheinland-Pfalz, die nach Einführung des Wahlrechts für Drittstaatsangehörige bei
Kommunalwahlen an der Kommunalwahl 2024 teilnehmen könnten?