Windenergiegebietegesetz: Weiterer Baustein für den schnelleren Ausbau der Erneuerbaren Energien beschlossen

Der rheinland-pfälzische Landtag hat heute das Windenergiegebietegesetz verabschiedet. Das Gesetz legt verbindlich fest, dass bis Ende 2027 mindestens 1,4 Prozent der Landesfläche für die Windenergie ausgewiesen werden. Dazu erklärt Fabian Ehmann, klimapolitischer Sprecher der GRÜNEN Landtagsfraktion:

„Heute haben wir einen weiteren Baustein für einen schnelleren und rechtssicheren Ausbau der Windenergie in Rheinland-Pfalz beschlossen. Ihm vorausgegangen sind bereits eine Beschleunigung der Genehmigungsverfahren, die Reduzierung der Mindestabstände sowie verbesserte Bedingungen beim Repowering. Wir haben heute verbindlich festgelegt, dass bis Ende 2027 mindestens 1,4 Prozent der Landesfläche für Windkraft zur Verfügung steht. Darüber hinaus können die regionalen Planungsgemeinschaften sowie die Kommunen auch großzügig mehr und schneller Flächen ausweisen.

In einem weiteren Schritt beschleunigen wir den Ausbau der Windenergie über die Vorgaben des Bundes hinaus. Wir stellen sicher, dass in Rheinland-Pfalz bis Ende 2030 mindestens 2,2 Prozent der Landesfläche für Windenenergie ausgewiesen werden – zwei Jahre schneller, als vom Bund vorgegeben. Wir erwarten vom Innenministerium, dass die dafür grundlegende Flächenpotenzialstudie zeitnah noch in diesem Jahr vorgelegt wird. In diese Studie fließen auch die Ergebnisse des vom Klimaschutzministerium durchgeführten Dialogprozesses Windenergie und Artenschutz ein. So verzahnen wir Artenschutz und Klimaschutz.

Gemeinsam machen wir Rheinland-Pfalz zum Land der Reben, Rüben und Rotoren. Dies ist sowohl aus Sicht des Klimaschutzes als auch im Sinne der Energiesicherheit eine gute Nachricht.“

Hintergrund:

Der Bund verfolgt das Ziel, bis Ende 2032 zwei Prozent der Fläche der Bundesrepublik für die Windenergie an Land auszuweisen. Das Land Rheinland-Pfalz ist nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2027 mindestens 1,4 Prozent der Landesfläche und bis zum 31. Dezember 2032 mindestens 2,2 Prozent der Landesfläche als Windenergiegebiete auszuweisen. Rheinland-Pfalz beschleunigt den Ausbau der Windkraft durch ein Landesgesetz. Darin werden die von Rheinland-Pfalz spätestens bis zum 31. Dezember 2027 und spätestens bis zum 31. Dezember 2030 zu erreichenden Flächenziele festgeschrieben.

Zuvor hatte die Ampelkoalition im Land zum beschleunigten Ausbau der Windenergie bereits die Mindestabstände zur Wohnbebauung durch die vierte Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms von 1100 auf 900 Meter reduziert (für Repowering auf 720 Meter) und eine Hochzonung der Genehmigungsprozesse auf die Struktur- und Genehmigungsdirektionen Nord und Süd vorgenommen.

Um den Ausbau der Erneuerbaren Energien naturverträglich zu gestalten, wurde im Jahr 2021 in Rheinland-Pfalz ein Dialogprozess zu Windkraft und Artenschutz gestartet. Im Rahmen des Dialogprozesses arbeitete das Klimaschutzministerium mit den in Rheinland-Pfalz maßgeblichen Energie- und Umweltverbänden sowie mit dem für die Raumordnung zuständigen Innenministerium zusammen. Die Akzeptanz für den Ausbau der Windkraft ist in Rheinland-Pfalz sehr hoch. Laut einer Repräsentativbefragung des Meinungsforschungsinstituts Forsa im Auftrag des rheinland-pfälzischen Klimaschutzministeriums aus dem Jahr 2023 wünschen sich 89 Prozent der Menschen in Rheinland-Pfalz eine stärkere Nutzung der Windkraft zur Deckung des Energiebedarfs.

Die Ergebnisse der Repräsentativbefragung finden Sie unter folgendem Link: https://mkuem.rlp.de/fileadmin/14/Startseite/Pressemeldung-PDF/Akzeptanz_von_Wind-_und_Solarenergie_in_Rheinland-Pfalz.pdf

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