Weiterbildung muss bezahlbar bleiben – Befreiung von der Umsatzsteuer verstetigen

Mit einem Antrag haben wir uns heute im Plenum des Landtags dafür stark gemacht, kommunale und gemeinwohlorientierte Anbieter von Weiterbildung dauerhaft von der Umsatzsteuer zu befreien. Dazu erklärt Daniel Köbler, bildungspolitischer Sprecher der GRÜNEN Landtagsfraktion:

„Weiterbildung muss auch in Zukunft für alle bezahlbar bleiben. Wir wollen deshalb dafür sorgen, dass kommunale und gemeinwohlorientierte Anbieter von Weiterbildung auch künftig von der Umsatzsteuer befreit werden. Denn ohne die Befreiung von der Umsatzsteuer laufen wir Gefahr, dass die zusätzlichen Kosten der Bildungseinrichtungen an die Teilnehmenden weitergegeben werden.

Weiterbildung ist in Zeiten des Fachkräftemangels und der Digitalisierung essentiell für unsere Gesellschaft. Wir wollen deshalb auch den Weiterbildungseinrichtungen den Rücken stärken. Für sie wollen wir Rechtssicherheit schaffen, indem wir einen Flickenteppich unterschiedlicher Rechtsauslegung verhindern.“

Hintergrund:

Bereits 2015 hat die Bundesregierung eine Änderung im Umsatzsteuerrecht beschlossen, mit der eine kommunale Umsatzsteuerpflicht eingeführt wurde. Das Recht sieht auch Ausnahmen vor. Wir wollen klarstellen, dass die bisher bestehende Umsatzsteuerbefreiung von kommunalen und gemeinwohlorientierten Weiterbildungsleistungen dauerhaft gilt. Gleichzeitig muss für die Kommunen Rechtssicherheit geschaffen werden in der Frage, welche Angebote der Weiterbildung sie weiterhin als umsatzsteuerbefreit ansehen können.

Dr. Claudius Ruch
stv. Pressesprecher

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