Vorratsdatenspeicherung ist und bleibt verfassungswidrig
„Die Betroffenheit über den schrecklichen Anschlag in Paris ist groß, doch jetzt ist nicht die Zeit für reflexartige Schnellschüsse. Die Vorratsdatenspeicherung war vorher falsch und ist es noch immer. In Frankreich gibt es sie seit 2006 und sie konnte leider den Anschlag nicht verhindern. Sie ist aber nicht nur ineffektiv, sondern auch verfassungswidrig. Das hat der Europäische Gerichtshof im April 2014 unmissverständlich klargestellt und die europäische Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für unvereinbar mit den Grundrechten auf Schutz personenbezogener Daten und auf Achtung des Privatlebens erklärt. Es fehlen bis heute jegliche Beweise, dass die Vorratsdatenspeicherung schwere Straftaten verhindern könnte. Nach den bisherigen Erkenntnissen waren auch die beiden mutmaßlichen Attentäter bereits unter Beobachtung. Trotzdem konnte dies nichts am Anschlag ändern. Insofern wäre es das falsche Zeichen, angesichts eines Angriffs auf die Freiheit, diese aus reinem Aktionismus und ohne sachliche Begründung einzuschränken.“