Vorratsdatenspeicherung: Anlasslose Überwachung ist unverhältnismäßig

Zur Debatte um die Vorratsdatenspeicherung und zum zweiten Jahrestag der Snowden-Enthüllungen erklärt der Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN Landtagsfraktion, Daniel Köbler:

„Edward Snowden hat uns mit seinen Enthüllungen vor zwei Jahren vor Augen geführt, was übermäßige Überwachung für Auswüchse haben kann. Dagegen müssen wir entschlossen und mit aller Kraft vorgehen“, fordert Daniel Köbler, Fraktionsvorsitzender von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag von Rheinland-Pfalz.
„Die Große Koalition in Berlin tut mit dem Versuch die verfassungswidrige Vorratsdatenspeicherung wieder einzuführen das genaue Gegenteil. Wir GRÜNE lehnen die Wiedereinführung dieser Überwachungsmaßnahme entschieden ab. Mit uns wird Rheinland-Pfalz im Bundesrat der anlasslosen Massenüberwachung aller Bürgerinnen und Bürger nicht zustimmen“, so Köbler.
„Die anlasslose Überwachung jeder Bürgerin und jedes Bürgers ist ein völlig unverhältnismäßiger Eingriff in die Privatsphäre und das Recht auf Datenschutz und Informationelle Selbstbestimmung“, so Köbler. „Ich danke hier auch unserem scheidenden Datenschutzbeauftragten Edgar Wagner für seine klaren Worte. Auch der Kandidat für seine Nachfolge, Prof. Kugelmann hat gegenüber unserer Fraktion deutlich gemacht dass die VDS nicht mit den datenschutzrechtlichen Grundsätzen und unseren Bürgerrechten vereinbar ist“, erklärt Köbler.
Aus Sicht der GRÜNEN hat Edward Snowden mit seinem Zitat zur Privatsphäre daher Recht: ‚Wer meint, Privatsphäre sei egal, nur weil er nichts zu verbergen hat, kann genauso behaupten, Redefreiheit sei egal, nur weil er nichts zu sagen hat‘. „Wir GRÜNE werden uns mit allen Mitteln gegen die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung wehren“, so Köbler

Hintergrund:
Der Gesetzentwurf der Großen Koalition zur Vorratsdatenspeicherung wird in Kürze im Bundesrat zur Abstimmung stehen. Die GRÜNEN lehnen die Wiedereinführung dieser verfassungswidrigen Überwachungsmaßnahme entschieden ab.

Dr. Claudius Ruch
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