Vertagung der Entscheidung zu sicheren Herkunftsländern
„Der Bundesregierung ist es nicht gelungen, die massiven verfassungsrechtlichen Bedenken zur Einstufung von Tunesien, Marokko und Algerien als sichere Herkunftsländer wegen der Menschenrechtslage auszuräumen. Nicht nur wir Grüne, sondern auch die Menschenrechtsorganisationen und die Kirchen machen seit Wochen und Monaten deutlich, dass es in den Staaten zur Verfolgung von Homosexuellen, politischen Oppositionellen und Journalistinnen und Journalisten kommt. Alle diese Hinweise hat die Bundesregierung in ihrem Gesetzesvorschlag weder aufgegriffen noch ausgeräumt. Die Maghreb-Staaten sind keine sicheren Herkunftsländer, deshalb müssen die Menschen aus diesen Ländern weiterhin ohne Einschränkungen und verkürzte Verfahren die Möglichkeit haben, Asyl in Deutschland zu beantragen.“