Schikane beenden, BAMF entlasten: Die Widerrufsprüfung endlich abschaffen

Laut Asylverfahrensgesetz müssen bereits stattgegebene Asylbescheide nach Ablauf von drei Jahren erneut geprüft werden. Eine aktuelle Studie der Bertelsmann Stiftung belegt, dass sich dadurch der Asylstatus in 95% der Fälle nicht ändert. Dazu erklärt die flüchtlingspolitische Sprecherin der GRÜNEN Landtagsfraktion, Anne Spiegel:

Viele Probleme bei der Bearbeitung der Asylverfahren sind von der Bundesregierung hausgemacht. Ein Beispiel hierfür illustriert eine aktuelle Studie der Bertelsmann Stiftung zur „Arbeitsintegration von Flüchtlingen in Deutschland“: Das Asylverfahrensgesetz des Bundes schreibt nach drei Jahren eine Widerrufsprüfung für alle bereits erteilten Asylbescheide vor. In 95% aller Fälle wird dabei das Recht auf Asyl bestätigt. Die genannte Studie führt an, dass dabei nur 37% der Ablehnungen vor Gericht bestehen. Gleichzeitig bestätige das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), dass das Verfahren viele Bearbeitungskapazitäten bindet. Wir fordern die Bundesregierung auf, die nur in Deutschland existierende Widerrufsprüfung schnellstmöglich abzuschaffen. Sie ist Relikt einer Flüchtlingspolitik, die auf Schikane setzt. Ihre Abschaffung ist zugleich ein wichtiger Beitrag zur dringend erforderlichen Entlastung des BAMF und seiner MitarbeiterInnen. Die Abschaffung der Widerrufsprüfung ist eine notwendige und sinnvolle Maßnahme im Gegensatz zur Erklärung weiterer Länder zu Sicheren Drittstaaten. Für die Flüchtlinge bedeutet die Widerrufsprüfung eine große psychische Belastung, die es Ihnen erheblich erschwert ihre oft traumatischen Erlebnisse zu verarbeiten und in Deutschland eine neue Heimat zu finden. Ich bin mir sicher: Es ist besser etwas für die Flüchtlinge zu tun als gegen sie.

Dr. Claudius Ruch
stv. Pressesprecher

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