Razzien und Verbote mit Verschärfung des Waffenrechts begleiten

Mit den „Hammerskins“ und der "Artgemeinschaft - Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung" hat Bundesinnenministerin Faeser innerhalb weniger Tage zwei einschlägige rechtsextreme Vereinigungen verboten. Carl-Bernhard von Heusinger, innenpolitischer Sprecher der GRÜNEN Landtagsfraktion, begrüßt das Vorgehen. Er sieht die Notwendigkeit weiterer dringender Maßnahmen gegen gewaltbereite Rechtsextremisten:

„Das harte Durchgreifen gegen Rechtsextremisten begrüße ich sehr. Razzien und Verbote sind allerdings kein Allheilmittel, sie müssen in einem Gesamtkonzept durch weitere Maßnahmen von Prävention bis Entwaffnung begleitet werden. Besonders besorgniserregend ist der aktuell hohe Grad an Bewaffnung im rechtsextremen Milieu. Es ist angesichts des Gewaltpotentials wichtig, dass wir mit konkreten Maßnahmen auf eine Entwaffnung hinarbeiten.

Dazu muss das Waffenrecht dringend verschärft werden. Gemäß der aktuellen Gesetzgebung darf der Verfassungsschutz den Waffenbehörden beispielsweise keine über fünf Jahre alten Erkenntnisse über Extremistinnen und Extremisten mitteilen. Wichtige Erkenntnisse, die auf eine Unzuverlässigkeit im Sinne des Waffenrechts hinweisen können, fallen dadurch durchs Raster. Das muss sich dringend ändern.

Personen, die im Netz zu Gewalt aufrufen, dürfen nicht im Besitz einer Waffe sein. Um einen Widerruf der Waffenerlaubnis und den Einzug der Waffe zu prüfen, ist eine engere Zusammenarbeit zwischen Kontrollbehörden, Polizei und Verfassungsschutz nötig. Außerdem müssen Rechtsextreme dringend vom Üben auf Schießständen ausgeschlossen werden. Wer legal keine Waffe besitzen darf wegen Unzuverlässigkeit, hat auf dem Schießstand nichts verloren. Hier muss das Schlupfloch im Waffenrecht dringend geschlossen werden.“

Dr. Claudius Ruch
stv. Pressesprecher

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