Presseausschluss beim ENF-Kongress: Klarer Rechtsverstoß
„Die Ergebnisse der rechtlichen Prüfung sind klar: Die ENF-Fraktion hat gegen elementare europäische Grundrechte verstoßen. Es handelt sich dabei um Diskriminierung einzelner Journalistinnen und Journalisten. Unsere politische Bewertung im Landtag wird nun glasklar juristisch untermauert. Der willkürliche Ausschluss von einzelnen Medien durch eine Fraktion ist rechtswidrig.“
Braun weiter: „Die ENF-Fraktion ist Teil des Europäischen Parlaments und damit auf besondere Weise an Europäisches Recht gebunden. Fraktionen gehören zur Legislative und können deshalb nicht einfach willkürlich entscheiden, auf welche Medien sie Lust haben oder nicht. Die AfD-Fraktion will offiziell nichts mit dem Kongress zu tun gehabt haben, gleichzeitig hat der AfD-Abgeordnete Paul an dem Kongress teilgenommen und Gespräche von Teilnehmerinnen und Teilnehmern mit anwesenden Medien verhindert. In der heutigen Ausschusssitzung hat sich Herr Paul hinter das diskriminierende Vorgehen der ENF-Fraktion gestellt. Offensichtlich ein widersprüchliches Verhalten der AfD Rheinland-Pfalz.“
Im Anhang finden Sie eine Kleine Anfrage der GRÜNEN Landtagsfraktion zu diesem Thema und die Antwort der Landesregierung, die sich mit den Äußerungen im heutigen Medienausschuss deckt.