Lebendige Innenstädte: wichtige Etappe genommen

Heute wurde im Wirtschaftsausschuss und auch im Innenausschuss die Anhörung zum rot-grünen Entwurf über ein Landesgesetz zu lokalen Entwicklungs- und Aufwertungsprojekten (LEAPG) ausgewertet und eine Beschlussempfehlung für den Landtag erteilt. Dazu erklären der wirtschaftspolitische Sprecher der GRÜNEN Landtagsfraktion, Wolfgang Schlagwein, sowie die kommunalpolitische Sprecherin, Pia Schellhammer: 

„Mit den Stimmen von Rot-Grün haben wir in beiden Ausschüssen heute eine Beschlussempfehlung ausgesprochen, nach der sich EinzelhändlerInnen in unserem Land schon lange sehnen: Der Landtag soll die Gesetzesgrundlage für Lokale Entwicklungs- und Aufwertungsprojekte (LEAPG) schaffen. Der Aufwertung und attraktiveren Gestaltung unserer Innenstädte durch gemeinschaftliches Engagement steht damit bald nichts mehr im Wege.
Nach intensiver Auswertung der Anhörung haben wir uns dazu entschlossen, an einigen wenigen Punkten noch Änderungen am Gesetzesentwurf vorzunehmen:
Danach dürfen jetzt nicht mehr als ein Drittel der Grundstückseigentümer und –eigentümmerinnen dem Projekt widersprechen. Die beispielhafte Aufzählung möglicher  Maßnahmen für solch eine Zusammenarbeit ergänzen wir um energetische Quartierskonzepte. Zudem soll das Gesetz nach drei Jahren evaluiert werden.
Der Gesetzesentwurf muss nun noch im Rechtsausschuss diskutiert werden und kann dann in zweiter Lesung in den Landtag eingebracht werden. Die Rechtsgrundlage für LEAPs in Rheinland-Pfalz wird damit voraussichtlich bald gegeben sein.
Mit der Initiative eines LEAPG machen wir deutlich, dass die Stärkung der Innenstädte für uns ein zentrales Anliegen ist. Parallel haben wir im Wirtschaftsausschuss das Ziel der Landesplanung bekräftigt, den Wildwuchs von Einzelhandel auf der Grünen Wiese einzudämmen.“

Hintergrund:
Lokale Entwicklungs- und Aufwertungsprojekte (LEAP), auch Business Improvement Districts (BIDs) genannt, ermöglichen und fördern bürgerschaftliches Engagement zur Weiterentwicklung unserer Innenstädte. Dabei beteiligen sich die GrundeigentümerInnen eines räumlich begrenzten Gebietes an der Planung und Finanzierung von Maßnahmen, die die Gebiete attraktiver machen. Innerhalb der LEAPs sind alle GrundeigentümerInnen verpflichtet, eine Abgabe zu leisten. Diese wird von der Stadt bzw. Gemeinde eingezogen und an den/die AufgabenträgerIn des Projektbereichs weitergereicht.

Dr. Claudius Ruch
stv. Pressesprecher

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