Landtagswahl am 13. März 2016 fördert Wahlbeteiligung

Zur gemeinsamen Initiative aller Fraktionen, die Landesverfassung zu ändern, damit 2016 ein gemeinsamer Wahltermin mit Baden-Württemberg und  Sachsen-Anhalt  möglich ist, erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der GRÜNEN Landtagsfraktion, Nils Wiechmann:

„Wir GRÜNE sind sehr für einen „Superwahltag“, weil das die Wähler und Wählerinnen mobilisiert. Ein gemeinsamer Wahltermin mit zwei anderen Bundesländern hat eine größere Strahlkraft und wird deshalb wahrscheinlich zu einer höheren Wahlbeteiligung führen.
Deshalb haben wir uns gemeinsam mit SPD und CDU darauf geeinigt, eine Verfassungsänderung anzustreben, sodass der rheinland-pfälzische Landtag am 13. März 2016 gewählt werden kann. Ein entsprechender Entwurf soll in erster Lesung am 18. März beraten werden. Verabschieden kann der Landtag die Verfassungsänderung dann voraussichtlich im April.“

Dr. Claudius Ruch
stv. Pressesprecher

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