Land gibt zusätzliche Mittel für Fluchtaufnahme vollständig an Kommunen weiter

Mit der Novelle des Landesaufnahmegesetzes will das Land Rheinland-Pfalz den Kommunen insgesamt 121,6 Millionen Euro an Bundesmitteln für die Fluchtaufnahme im Jahr 2023 weiterreichen. Dazu erklärt Josef Winkler, Sprecher für Flucht und Asyl:

„Die seit Monaten anhaltend hohe Zahl von Geflüchteten stellt Land und Kommunen vor finanzielle Herausforderungen. Die Aufstockung der Bundesmittel für Länder und Kommunen kommt deshalb zur richtigen Zeit. Das Land gibt seinen Anteil an der Aufstockung vollständig an die Kommunen weiter. Insgesamt 121,6 Millionen Euro Bundesgelder erhalten die Kommunen damit in diesem Jahr vom Land für die Fluchtaufnahme. In dieser Summe sind sowohl Mittel für die Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine und weiteren Kriegs- und Krisengebieten sowie 2,5 Millionen Euro für die Digitalisierung der Ausländerbehörden enthalten. Das Land wird damit seiner Verantwortung gerecht, die Kommunen zu unterstützen, die rechtlich für die Fluchtaufnahme verantwortlich sind.

Mit den zusätzlichen Mitteln können die Ausgaben der Kommunen zunächst gedeckt werden. Gleichzeitig brauchen die Kommunen eine verlässliche Perspektive für die Finanzierung der Fluchtaufnahme. Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass bei den nächsten Verhandlungen zwischen Bund und Ländern ein System verhandelt wird, das sich an den tatsächlichen Zugangszahlen von Geflüchteten orientiert.“

Hintergrund:

Die Bundesregierung hat die den Ländern und Kommunen für die Fluchtaufnahme zugesagten Mittel um eine Milliarde Euro auf 3,75 Milliarden Euro erhöht. Von der zusätzlichen Milliarde geht ein Anteil von rund 48 Millionen Euro an das Land Rheinland-Pfalz. Das Land gibt diesen Anteil vollständig an die Kommunen weiter.

Dr. Claudius Ruch
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