Koalitionsfraktionen kündigen neues Gesetz zur Stadteilverschönerung an

Mit einem neuen Landesgesetz wollen die Fraktionen von SPD und GRÜNEN Stadtquartieren neue Entwicklungspotenziale eröffnen. Die Vorstände der beiden Fraktionen beschlossen am Dienstag in Mainz die Eckpunkte eines Landesgesetzes für „Lokale Entwicklungs- und Aufwertungsprojekte (LEAP)“ , auch Business Improvement Districts (BIDs) genannt. Sobald das Gesetz im rheinland-pfälzischen Landtag beschlossen ist, kann in abgegrenzten kommunalen Bereichen eine verpflichtende Abgabe erhoben werden, die der Aufwertung des Viertels, einzelner Plätze oder Straßen dient. So wird verhindert, dass einzelne Betriebe oder Hauseigentümer sich der Finanzierung der Verschönerungs- oder Verbesserungsmaßnahmen entziehen.

„In Mainz, Ludwigshafen, Zweibrücken und anderen rheinland-pfälzischen Städten gibt es kreative lokale Initiativen zur Quartiersverbesserung“, sagt der rheinland-pfälzische SPD-Landtagsfraktionsvorsitzende Alexander Schweitzer. „Mit dem geplanten Gesetz wird der Weg bereitet, dass diese Ideen umgesetzt werden. Die Initiativen können etwa den Einsatz von StraßenhausmeisterInnen, Servicekräften oder Bringdiensten verabreden. Möglich ist die Koordination von Marketingmaßnahmen wie Veranstaltungen, Internet-Auftritten, Plakat- oder  Anzeigenwerbung.“ Schweitzer betont: „Das geplante Gesetz ist ein Baustein zur Aufwertung von rheinland-pfälzischen Innenstädten. In Absprache mit Wirtschaftsverbänden und mit den Kommunen setzt die rot-grüne Koalition damit einen wichtigen Impuls zur Steigerung der Standortattraktivität.“
Daniel Köbler, Vorsitzender der GRÜNEN Landtagsfraktion, ergänzt: „Eine attraktives Erscheinungsbild der Innenstadt wirkt positiv auf potenzielle Kundinnen und Kunden. Auch das ein oder andere Fest in der Fußgängerzone zieht die Menschen an. Zweifelsfrei profitieren die Einzelhandelsunternehmen davon. Daher sollten sie auch gemeinsam für solche Marketing-Aktionen aufkommen. Das Land schafft mit dem neuen Gesetz die Grundlage für ein gemeinschaftliches Engagement, das die lokale Wirtschaft fördert, die Kundenzufriedenheit steigert und unseren Städten ein eigenes, attraktives Profil verleiht. Das ist eine Win-win-Situation für alle Seiten.“

Zum Hintergrund:
Nach Verabschiedung des Gesetzes im Landtag können in rheinland-pfälzischen Kommunen „lokale Entwicklungs- und Aufwertungsprojekte (LEAP)“ gestartet werden. Ausgangspunkt muss jeweils eine Initiative lokaler EinzelhändlerInnen, Geschäftsleute oder Anwohner sein. Dieser Zusammenschluss kann dann bei seiner Kommune darauf hinwirken, dass per städtischer Satzung ein „lokales Entwicklungs- und Aufwertungsprojekt (LEAP)“ festgelegt wird. In der Folge sind alle in dem örtlichen Bereich ansässigen Betriebe und Hauseigentümer verpflichtet, für eine beschränkte Zeit eine Gebühr zu bezahlen. Die so eingesammelte Summe wird für konkrete Maßnahmen zur Stadtteilaufwertung verwendet.
Entscheidend ist, dass der Antrag einer LEAP-Initiative von einer ausreichenden Anzahl von betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümern unterstützt wird. Mit dem Antrag ist ein konkretes Maßnahmen- und Finanzierungskonzept vorzulegen. Von der angestrebten Abgabe sollen bestimmte Grundstücke ausgenommen werden, die wirtschaftlich nicht genutzt werden können. Mit der kommunalen Satzung wird eine gerechte, effektive und rechtssichere Finanzierung von Maßnahmen zur Stärkung innerstädtischer Geschäftsquartiere sichergestellt. Es erfolgt keine Bezuschussung der Initiativen aus öffentlichen Mitteln.

Dr. Claudius Ruch
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