Kappungsgrenze für Mieterhöhungen kommt

Anlässlich der Vorstellung des Gutachtens vom Institut „empirica“ zur quantitativen und qualitativen Wohnraumnachfrage in Rheinland-Pfalz äußert sich Daniel Köbler, Fraktionsvorsitzender der GRÜNEN Landtagsfraktion.
Gut, dass Rot-Grün gegen explodierende Mieten handelt. Heute wird eine Forderung des Antrags „Steigende Mietpreise bremsen – dem Mangel an Wohnraum begegnen“ (Drs. 16/2515) umgesetzt, der auf Initiative der GRÜNEN Fraktion entstanden ist und den die regierungstragenden Fraktionen im Sommer letzen Jahres im Landtag verabschiedet haben. Die Landesregierung will auf Grundlage einer wissenschaftlichen Untersuchung des Instituts „empirica“ eine Kappungsgrenze der Mieterhöhungen für vier rheinland-pfälzische Ballungszentren verordnen.
Wir GRÜNEN begrüßen das Ergebnis des Gutachtens zur Wohnraumnachfrage in Rheinland-Pfalz. Mainz, Trier, Landau und Speyer erfüllen die Voraussetzungen für eine Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen, denn hier ist eine angemessene Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnraum gefährdet. Auf Grundlage des Ergebnisses kann das Land in diesen vier Städten nun eine Verordnung erlassen, die Mietpreissteigerungen innerhalb von drei Jahren auf 15 Prozent bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete beschränkt.
Das Land reagiert damit im Rahmen seiner Möglichkeiten, gefragt ist nun der Bund. Die nächsten Schritte muss die Große Koalition auf Bundesebene angehen. Wir GRÜNE fordern weitere Verbesserungen für Mieterinnen und Mieter: 
·         Die Einführung einer Mietobergrenze bei Wiedervermietungen auf Bundesebene in Höhe von 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete
·         Die Einführung eines „ökologischen Mietspiegels“ auf Bundesebene, der die energetische Beschaffenheit von Gebäuden in der Berechnung ortsüblicher Vergleichsmieten berücksichtigt
Eine gesetzliche Regelung, die die Übernahme der Maklergebühr durch den Auftraggeber festschreibt.

Dr. Claudius Ruch
stv. Pressesprecher

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