Große Unterscheide bei Rückholquoten der Kommunen

Kommt bei Alleinerziehenden der unterhaltspflichtige Elternteil seiner Verpflichtung nicht nach, springen die Kommunen ein. Sie müssen diese Leistungen jedoch vom Unterhaltsschuldner zurückfordern. Sogenannte „Rückholquoten“ geben wieder, wie erfolgreich die Kommunen dabei sind. Die familienpolitische Sprecherin der GRÜNEN Landtagsfraktion Elisabeth Bröskamp hat in einer Kleinen Anfrage für rheinland-pfälzische Kommunen nachgefragt und stellt fest, es gibt große Unterschiede:
Im vergangenen Jahr hat der Landkreis Daun mit 46 Prozent am erfolgreichsten seine Forderungen gegen die Unterhaltsschuldner durchsetzen können, während Bad Kreuznach mit gerade einmal 11 Prozent das Schlusslicht der rheinland-pfälzischen Kommunen darstellt. Der Landesdurchschnitt liegt bei 26 Prozent und damit nach Angaben des rheinland-pfälzischen Familienministeriums über dem Bundesdurchschnitt. Grundsätzlich bedürfen  die unterschiedlichen Rückholquoten einer genaueren Analyse und können auch strukturellen Gründen geschuldet sein wie etwa einem Stadt-Land-Gefälle oder der Strukturschwäche einer Region.  
Bröskamp hält fest: „Die Ergebnisse der Rückforderungen sind in den Kommunen sehr unterschiedlich. Hier müssen wir überprüfen, was geschehen muss, um die Rückholquoten in den weniger erfolgreichen Kommunen zu verbessern und wie das Land die Jugendämter vor Ort dabei unterstützen kann“.
Die nach Bundesrecht festgelegte Befristung des kommunalen Unterhaltsvorschusses auf 72 Monate kritisiert Bröskamp: „Hier ist eine Ausweitung ohne zeitliche Befristung dringend erforderlich, um die Alleinerziehenden nicht nach sechs Jahren im Regen stehen zu lassen.“

Dr. Claudius Ruch
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