Gesetzesänderung soll Wiederaufbau in flutgeschädigten Kommunen erleichtern

In erster Beratung haben die Ampelfraktionen heute eine Änderung des Mittelstandsförderungsgesetzes ins Plenum eingebracht. Dazu erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der GRÜNEN Landtagsfraktion, Fabian Ehmann:

„In den von der Flut im Juli 2021 stark betroffenen Kommunen müssen viele Schulen, Kitas, öffentlichen Gebäude und weitere Infrastruktur wiederaufgebaut werden. Diesen Bedarf gehen wir mit der vorgelegten Änderung des Mittelstandsförderungsgesetzes an. Mit pragmatischer und zielgerichteter Politik beschleunigen wir so den Wiederaufbau vor Ort. Wir stehen dabei fest an der Seite der Menschen in den Flutgebieten.

Mit der zunächst räumlich und zeitlich begrenzten Gesetzesänderung können die betroffenen Kommunen auf Vergabeschritte verzichten, bei Ausschreibungen Lose zusammenfassen oder sogar Generalunternehmer beauftragen. Das heißt ganz konkret, dass weniger Unterlagen erstellt werden und weniger Ausschreibungen durchgeführt werden müssen und die kommunalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter deutlich entlastet werden. Auch für die beauftragten Unternehmen kann dadurch vieles schneller gehen. Es gewinnen sowohl die Menschen als auch die Unternehmen vor Ort.

Uns ist wichtig, dass bei der Änderung die hohen Standards bei der Vergabe erhalten bleiben. Die Bedingungen, die zwischen den auftraggebenden öffentlichen Stellen und den Generalunternehmen vereinbart sind, gelten als Maßstab für alle unterbeauftragten Unternehmen.“

Dr. Claudius Ruch
stv. Pressesprecher

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