Gemeinsame Initiative zur Änderung des Fraktions- und Abgeordnetengesetzes
„Mit der maßvollen Erhöhung orientieren wir uns an der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Danach soll die Abgeordnetenentschädigung ‚der Bedeutung des Amtes unter Berücksichtigung der damit verbundenen Verantwortung und Belastung und des diesem Amt im Verfassungsgefüge zukommenden Ranges gerecht werden‘. Seit 1994 ist das Einkommen im Bereich des öffentlichen Dienstes deutlich stärker gewachsen als die Abgeordnetenentschädigungen. Hätte man die Einkommenssteigerungen im öffentlichen Dienst vollständig nachvollzogen, wäre die derzeitige Abgeordnetenentschädigung rund 630 Euro höher. Vor diesem Hintergrund ist die geplante maßvolle Anhebung vertretbar.“