Freigabe von Cannabis zu medizinischen Zwecken

Zur heutigen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln, drei Schmerzkranken zu erlauben Cannabis für den Eigenbedarf anzubauen erklärt Nicole Müller-Orth, Drogenpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN:
"Zum ersten Mal erteilt ein deutsches Gericht drei Schmerzpatienten die Genehmigung Cannabis für den Eigenbedarf zu therapeutischen Zwecken anzubauen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hatte dies den Patienten bisher verwehrt, doch viele PatientInnen können sich die teuren Cannabis-Medizinprodukte finanziell nicht leisten und werden so in die Illegalität gedrängt indem sie selbst Cannabis anbauen.
Ich hoffe, dass das BfArM den Schmerzpatienten die Genehmigung nun erteilt, denn für viele ist die Therapie mit Cannabisprodukten die einzige Möglichkeit, die nach langen Behandlungsverläufen bleibt. Es ist höchst bedauerlich, dass nun ein Gericht diese Entscheidung fällen musste und sie ist ein weiterer Beleg dafür, dass die Drogenpolitik der Bundesregierung dringend überprüft und reformiert werden muss. Den vielen weiteren SchmerzpatientInnen muss der langwierige Weg vor Gericht erspart bleiben." 

Dr. Claudius Ruch
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