Erweiterung sichere Herkunftsstaaten: Rheinland-Pfalz enthält sich
„Ein Land wird nicht dadurch sicher, dass man es als sicher bezeichnet. Unser Bundesverfassungsgericht hat die Hürde zur Einstufung einzelner Länder als „sichere Herkunftsstaaten“ bewusst sehr hoch gehängt. Es darf dort landesweit keine politische Verfolgung bestimmter Bevölkerungsgruppen geben. Dies trifft auf Tunesien, Algerien und Marokko nicht zu: Homosexualität wird in allen drei Staaten kriminalisiert und mit Freiheitsstrafen bedroht. Es gibt Einschränkungen in der Presse- und Meinungsfreiheit und massive Verletzungen der Rechte von Frauen. Die menschenrechtliche Lage in diesen Ländern ist nicht sicher. Deshalb ist es nur folgerichtig, dass Rheinland-Pfalz nicht zustimmen wird.“