Ein Inklusionsgesetz für Rheinland-Pfalz

Heute wurde der Gesetzentwurf zum Landesinklusionsgesetz im Ministerrat beraten. Dazu erklärt Daniel Köbler, inklusionspolitischer Sprecher der GRÜNEN Landtagsfraktion:

„Das Landesinklusionsgesetz ist eines der wichtigsten GRÜNEN Projekte in dieser Legislaturperiode. Inklusion soll dadurch zum Grundsatz aller öffentlichen Stellen in unserem Land werden. Damit kommen wir bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Rheinland-Pfalz einen großen Schritt voran. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden zentrale Punkte aufgenommen, die die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ermöglichen:

Sämtliche öffentlichen Stellen müssen demnach zukünftig umfassend barrierefrei zugänglich sein. Das gilt sowohl für die Gebäude, als auch für die digitalen Angebote. Mit einer Landesfachstelle für Barrierefreiheit soll die Umsetzung sichergestellt werden.

Auch soll die Kommunikation für und mit Menschen mit Behinderung verbessert werden: Die Deutsche Gebärdensprache wird als eigene Sprache anerkannt. Außerdem sollen Menschen mit Behinderungen im mündlichen Kontakt mit Schulen und Kitas einen Rechtsanspruch auf Kommunikation in Gebärdensprache und mit anderen Kommunikationshilfen erhalten. Anträge, Bescheide und andere Verwaltungsakte sollen zukünftig auch in leichter Sprache verfügbar sein. Betroffene erhalten im Kontakt mit öffentlichen Behörden einen Anspruch darauf, sie betreffende Bescheide und Verordnungen in einfacher und verständlicher Sprache erklärt zu bekommen.

Mit kommunalen Behindertenbeauftragten und einem Partizipationsfonds wird die Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen flächendeckend gestärkt.

Für uns GRÜNE sind das wesentliche Eckpfeiler auf dem Weg in eine inklusive Gesellschaft. Wir freuen uns, dass diese und viele weitere Punkte in den Gesetzentwurf aufgenommen wurden.“

Dr. Claudius Ruch
stv. Pressesprecher

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