Ein gute Entscheidung für eine vielfältige Gesellschaft

Das rheinland-pfälzische Oberverwaltungsgericht hat dem Eilantrag einer Muslimin stattgegeben. Das Burkini-Verbot für städtische Schwimmbäder in Koblenz verstoße gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz. Dazu äußert sich die rechtspolitische Sprecherin der GRÜNEN Landtagsfraktion, Pia Schellhammer:

„Die Selbstbestimmung von Frauen und die Teilhabe muslimischer Mitbürgerinnen und Mitbürger an unserem gesellschaftlichen Leben sind uns GRÜNEN seit jeher ein wichtiges Anliegen. Deshalb begrüßen wir die Entscheidung des rheinland-pfälzischen Oberverwaltungsgerichts, mit der es das absurde Burkini-Verbot für städtische Schwimmbäder in Koblenz vorerst gekippt hat. Wir freuen uns, dass die Richter damit unsere Auffassung untermauern, dass ein derartiges Verbot gegen den verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt.“

Dr. Claudius Ruch
stv. Pressesprecher

Tel.: 06131 / 208 3129
Claudius.Ruch@gruene.landtag.rlp.de

Bereitschaftsdienst: 0176 11122050