Ehe endlich für gleichgeschlechtliche Paare öffnen

Zum Plenarantrag „Öffnung der Ehe –  Rechtliche Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare beenden“ erklärt Pia Schellhammer, queerpolitische Sprecherin:

„Wenn zwei Menschen sich lieben, sollen sie auch heiraten können. Egal, ob sie gleichen oder verschiedenen Geschlechts sind. Die rheinland-pfälzische CDU hat sich heute zur Öffnung der Ehe einfach nicht positionieren wollen. Dieses Herumlamentieren ist ein Schlag ins Gesicht für alle Lesben und Schwule. Es ist an der Zeit, endlich Farbe zu bekennen, Frau Klöckner!
Vor einigen Tagen hat der Oberste Gerichtshof der USA die Öffnung der Ehe beschlossen, auch das irische Volk hat vor einigen Wochen in einem Referendum so entschieden. Andere Länder haben die Öffnung der Ehe für homosexuelle Paare bereits eingeführt. In Deutschland dagegen unterscheiden wir noch rechtlich zwischen heterosexuellen Ehen und homosexuellen Eingetragenen Lebenspartnerschaften, die zudem nicht dieselben Rechte haben. Das diskriminiert gleichgeschlechtliche Paare und ist gesellschaftlich längst überholt.
Deshalb begrüßen wir, dass die GRÜNE Integrationsministerin Irene Alt erneut einen Gesetzentwurf in den Bundesrat eingebracht hat, der die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare vorsieht. Wenn der Bundesrat den Gesetzentwurf beschließt, muss der Bundestag sich dazu äußern und Farbe bekennen. Es kann nicht sein, dass eine CDU aus Rücksicht auf erzkonservative Wählerstimmen, die Mehrheit für eine Öffnung der Ehe im Bundestag und in der Gesellschaft weiter blockiert.“
Hintergrund:
Bereits 2013 hat die rheinland-pfälzische Familienministerin Irene Alt einen Beschluss des Bundesrates erreicht, in dem dieser als erstes deutsches Verfassungsorgan sich mit großer Mehrheit für die Öffnung der Ehe ausgesprochen hat. In dem Gesetzentwurf wird der Paragraf 1353 des Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) so geändert,  dass auch gleichgeschlechtliche Personen eine Ehe eingehen können. Der Gesetzentwurf ist jedoch wegen des Ablaufs der Legislaturperiode des Bundestags der Diskontinuität anheimgefallen. Deshalb hat Rheinland-Pfalz im Juni 2015 den Gesetzentwurf erneut in den Bundesrat eingebracht.

Dr. Claudius Ruch
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