CDU verweigert gemeinsame Wahlkreislösung

Dank Rot-Grün gibt es wieder ein verfassungsgemäßes Landeswahlgesetz. Durch das geänderte Gesetz bleibt das Grundrecht auf Wahlgleichheit erhalten. Die CDU verweigerte sich dagegen einer gemeinsamen Lösung und schwingt stattdessen die Verfassungskeule. Dazu äußert sich Nils Wiechmann, Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
„Mit der Änderung des Landeswahlgesetzes erfüllen wir die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts und stellen die Wahlgleichheit wieder her. Die Abweichung der Bevölkerungszahlen in den Wahlkreisen darf nicht mehr als 25 Prozent betragen. Die Stellungnahme des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtages bestätigt, dass unsere Gesetzesänderung sich genau in diesem Rahmen bewegt und verfassungskonform ist. Darüber hinaus  haben wir festgelegt, dass bis 2021 eine von uns GRÜNEN immer favorisierte grundlegende Neuordnung der Wahlkreise im ganzen Land erfolgen muss.
Dass die CDU jetzt kritisiert, die heutige Gesetzesänderung sei nicht verfassungsgemäß, zeigt einmal mehr ihre politische Grundhaltung: Einfach einen Vorwurf in den Ring werfen nach dem Motto: Irgendwas wird schon hängen bleiben. Einen Änderungsantrag hat sie aber nicht eingebracht. Die Auswirkungen wären fatal, wenn es nach der CDU gegangen wäre. Wenn wir heute das Gesetz nicht verabschiedet hätten, wäre die ordnungsgemäße Durchführung der Landtagswahl 2016 gefährdet gewesen. Das zeigt wieder: Die CDU ist die Skandalisierungspartei – regierungsfähig ist sie allerdings nicht.“

Dr. Claudius Ruch
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