Bundesverfassungsgericht erklärt BKA-Gesetz für teilweise verfassungswidrig
„Das Bundesverfassungsgericht hat heute das Gesetz zur Terrorismusbekämpfung durch das Bundeskriminalamt für teilweise verfassungswidrig erklärt. Die dem Bundeskriminalamt eingeräumten weitreichenden Eingriffsbefugnisse verstoßen gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und sind rechtsstaatlich zu unbestimmt und zu intransparent. Die betroffenen Grundrechte, insbesondere der Kernbereich privater Lebensgestaltung, werden nicht ausreichend geschützt. Das Bundesverfassungsgericht hat zugunsten unserer Freiheits- und Bürgerrechte entschieden und diesen gegenüber Sicherheitsinteressen den Vorrang eingeräumt. Wir begrüßen dieses Urteil ausdrücklich.“