Bundestrojaner – Zweifel an Verfassungskonformität

Zur geplanten Genehmigung des sogenannten Bundestrojaners erklärt Pia Schellhammer, innenpolitische Sprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Rheinland-Pfalz:

„Die Bundesregierung muss die Zusammenarbeit mit Firmen, die ihre mit deutschen Steuergeldern gebauten Systeme auch an autoritäre und totalitäre Staaten liefern, umgehend beenden.
Die Ausspähung privater Daten auf Computern und Smartphones greift tief in die Privatsphäre ein. Deshalb muss die Bundesregierung vor einer möglichen Genehmigung des vom Bundeskriminalamtes entwickelten Ausspähsoftware, dem so genannten Bundestrojaner, dessen Verfassungsmäßigkeit beweisen. Dies geht nur, wenn der dem Programm zugrundeliegende Quellcode offengelegt wird. Bisherige Programme konnten die extrem hohen Hürden des Bundesverfassungsgerichts nicht erfüllen. Deshalb bezweifeln ExpertInnen, dass dies nun der Fall sein soll. Programme, die die Kommunikation von Computern überwachen sollen, sind meist technisch auch in der Lage, den Raum komplett abzuhören oder den Computer auf Dateien zu durchsuchen. Dies ist jedoch nur in Extremfällen erlaubt und rechtlich höchst umstritten.
Die Herstellerfirmen geben jedoch keinen Einblick in ihre Programme, mit dem man überprüfen könnte, ob die gesetzlichen Grenzen eingehalten werden. Dies kann in einem Rechtsstaat nicht sein. Statt Sicherheitslücken, die immer auch von Kriminellen genutzt werden können, für eigene Zwecke zu nutzen, müssen diese umgehend geschlossen werden.“

Dr. Claudius Ruch
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