Brand- und Katastrophenschutz: Steuerzahler werden entlastet
„Nicht auszudenken, welche Auswirkungen ein Unfall eines AKW in einem benachbarten Bundesland auch auf Rheinland-Pfalz haben könnte. Es wären Notfall- und Einsatzmaßnahmen zur Sicherung der Bevölkerung erforderlich. In jedem Fall entstünden aufgrund von Evakuierungszonen von mindestens 20 km immens hohe Kosten. Das spielt insbesondere in Hinblick auf das AKW Philippsburg eine Rolle für uns. Bei einem derartigen Szenario wird künftig der Betreiber zur Kasse gebeten, nicht mehr die rheinland-pfälzischen Steuerzahler. Dies gilt auch dann, wenn der Betreiber seinen Sitz nicht in Rheinland-Pfalz hat. Mit der Änderung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes wird das Verursacherprinzip gestärkt und eine Vielzahl neuer Kostenersatztatbeständen geschaffen.“