Betreuungsgeld verfassungswidrig: Absage an die Familienpolitik von CDU/CSU

Das Bundesverfassungsgericht hat das Betreuungsgeld heute für verfassungswidrig erklärt. Dazu äußern sich der Vorsitzende der GRÜNEN Landtagsfraktion, Daniel Köbler, sowie die Sprecherin für Kinder und Familie, Elisabeth Bröskamp:

Daniel Köbler: „Das Bundesverfassungsgericht hat der rückwärtsgewandten Familienpolitik von CDU/CSU eine klare Absage erteilt. Eine solche Familienleistung schadet mehr, als dass sie nützt. Wir wollen, dass alle Kinder die Chance auf Teilhabe an gemeinsamer, frühkindlicher Bildung haben – dafür ist es gut, dass das Betreuungsgeld nun beerdigt wird. Auch aus arbeitsmarktpolitischer Sicht setzt es die falschen Anreize: Über 90% der BezieherInnen sind Frauen, die dadurch länger dem Arbeitsmarkt fern bleiben – mit allen Folgen für ihre Rente.“
Elisabeth Bröskamp: „Wir haben das Betreuungsgeld von Anfang an scharf kritisiert und wurden nun von Karlsruhe bestätigt. Das Geld wird an anderen Stellen dringend benötigt: Wir brauchen es für den Ausbau der Kitas. Dort muss Qualität und Quantität sichergestellt werden, sodass für die Familien echte Wahlfreiheit gewährleistet ist.“

Hintergrund:
Im Februar 2013 hatte der Hamburger Senat Klage beim Bundesverfassungsgericht gegen das umstrittene Betreuungsgeldgesetz eingereicht, der heute stattgegeben wurde. Eltern konnten seit dem 1. August 2013 für ihre Kinder ab dem 15. Lebensmonat Betreuungsgeld beantragen. Der Staat zahlte 150 Euro pro Monat, wenn das Kind keine staatlich geförderte Betreuungseinrichtung besucht. Das Bundesverfassungsgericht erklärte heute das Betreuungsgeld für verfassungswidrig.

Dr. Claudius Ruch
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