Betäubungsmittelrecht reformieren

Anlässlich der Berichterstattung im Trierer Volksfreund zur Resolution der Strafrechtler für die Legalisierung von Haschisch und Marihuana erklärt Nicole Müller-Orth, drogenpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Rheinland-Pfalz:
Die unterzeichnenden Strafrechtler wollen den Gesetzgeber mit ihrer Resolution zu einer Überprüfung der Wirksamkeit des bestehenden Betäubungsmittelgesetzes bewegen. Der Kampf gegen Drogen ist gescheitert. Eine ganze Reihe wissenschaftlicher Studien zeigt mehr als deutlich, dass sich Konsumentinnen und Konsumenten durch das Strafrecht nicht vom Gebrauch von Haschisch und Marihuana abhalten lassen. Selbst die Bundesregierung gibt zu, dass die gerichtliche oder staatsanwaltschaftliche Praxis keinen Einfluss auf den Konsum hat. Wir unterstützen daher die Forderung der Strafrechtler, da der Zweck der Prohibition absolut verfehlt wird. Das geltende nationale und internationale Betäubungsmittelrecht muss auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse wissenschaftlich evaluiert und dem Deutschen Bundestag Vorschläge zu deren Reform vorlegt werden.
Eine solche Evaluierung ist aus unserer Sicht auch notwendig, damit endlich die negativen Auswirkungen der Prohibition im Bereich "Cannabis als Medizin" in die Betrachtung einbezogen werden. So werden Patientinnen und Patienten durch die Kriminalisierung auf den Schwarzmarkt verwiesen, weil Ausnahmegenehmigungen nur unter schwersten Bedingungen vergeben werden. Dann bleiben uns in Zukunft solche Fälle, wie der der Rentnerin aus dem Raum Baumholder, erspart. Sie wurde wegen illegalem Anbau von Marihuana verwarnt.

Dr. Claudius Ruch
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