Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen – Bund darf sich nicht vor Finanzierung drücken

Eine aktuelle Studie der Universitätsklinik Heidelberg und der Universität Bielefeld zeigt, dass eine reguläre medizinische Versorgung von Asylsuchenden günstiger wäre als ein eingeschränkter Zugang zum Gesundheitssystem, wie im Asylbewerberleistungsgesetz geregelt. Dazu äußert sich Anne Spiegel, flüchtlingspolitische Sprecherin der GRÜNEN Landtagsfraktion:

„Das Asylbewerberleistungsgesetz muss endlich abgeschafft werden. Nicht nur, dass das Gesetz Flüchtlinge diskriminiert, wenn es um ihre Gesundheitsversorgung geht. Jetzt zeigt sich auch noch, dass eine reguläre medizinische Versorgung günstiger wäre.
Die Abschaffung des Gesetzes ist auch wegen der Kostenverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen elementar. Menschen in Not brauchen Unterkünfte, Sprachkurse und ganz grundlegend Nahrung und eben medizinische Versorgung. Die Finanzierung dieser Aufgaben überlässt der Bund einfach, bis auf einmalige Finanzspritzen, Ländern und Kommunen. In Rheinland-Pfalz nehmen wir unsere Verantwortung sehr ernst und beschließen einen Nachtragshaushalt. Doch das sind gesamtstaatliche Aufgaben, die gesamtstaatlich finanziert werden müssen. Das weiß auch Angela Merkel. Doch wie lange müssen wir noch warten, bis ihren Worten endlich Taten folgen?
Mit der Abschaffung des Gesetzes und der Eingliederung der Leistungsbezieher und -bezieherinnen in die bestehenden Sozialsysteme würde auch die Zuständigkeit wechseln, was Länder, aber vor allen Dingen die Kommunen deutlich finanziell entlasten würde. Es ist auch für Sie an der Zeit, Verantwortung zu übernehmen, Frau Merkel.“

Dr. Claudius Ruch
stv. Pressesprecher

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