Ab 1. August 2015: Die Landesbauordnung wird grüner

Morgen tritt die neue Landesbauordnung in Kraft. Dazu äußert sich Wolfgang Schlagwein, baupolitischer Sprecher der GRÜNEN Landtagsfraktion:

„Die neue Landesbauordnung wird spürbare Auswirkungen auf künftige Bauvorhaben in Rheinland-Pfalz haben. Es soll nachhaltiger gebaut werden, es soll barrierefreier gebaut werden und die Verwaltungsstrukturen sollen effizienter werden. Zusammengefasst: Die Landesbauordnung wird grüner.

Nachhaltigkeit
Wir erleichtern das Bauen mit Holz. Holz ist ein nachwachsender, natürlicher Rohstoff, der nicht erst hergestellt werden muss wie Beton. Auch das spart schon Energie. Außerdem ist Holz ein langlebiger Rohstoff. Das sieht man zum Beispiel an alten Fachwerkhäusern.
Kleine Windenergieanlagen und gebäudeunabhängige Solaranlagen im Außenbereich und in Industrie- und Gewerbegebieten brauchen zukünftig keine Genehmigung mehr. Das gilt auch für Ladestationen von Elektroautos, auch in Wohngebieten. Außerdem wird die nachträgliche Wärmedämmung von Gebäuden erleichtert. Wer energiesparend lebt und die Energie, die er verbraucht, aus alternativen Energiequellen bezieht, sollte dies ohne große Hürden machen dürfen.
Die Beträge aus der Stellplatzablöse fließen nicht mehr nur in Autoparkplätze, sondern kommen auch den umweltfreundlichen Verkehrsmitteln zu gute, also Fahrrad und öffentliche Verkehrsmittel.

Barrierefreiheit
Menschen, die in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt sind, haben besondere Anforderungen an Gebäude. Wir denken die Belange dieser Menschen mit. Gerade Ältere und Menschen mit einer Behinderung brauchen barrierefreie Wohnungen, deren Kontingent wir in Zukunft erhöhen. Außerdem werden die für die Öffentlichkeit zugänglichen Anlagen, die barrierefrei sein müssen, erweitert um:
Bürogebäude ab einer Höhe von 13 MeternForschungsinstituteRehabilitationseinrichtungenGebäude der öffentlichen VerwaltungNotariateSteuerberatungs- und RechtsanwaltskanzleienEinrichtungen für FinanzdienstleistungenEinrichtungen für Postdienstleistungen

Effizientere Verwaltungsstrukturen
In Verbandsgemeinden ist die Wirtschaftlichkeit der Bauaufsicht oft nicht gegeben, weil die Gebühreneinnahmen im Vergleich zu den Personalkosten zu niedrig sind. Um das Ganze effizienter zu machen, werden die Zuständigkeiten der Bauaufsicht zum 31. Dezember 2017 auf die Kreisverwaltungen rückgeführt. So können Aufgaben auf der höheren Verwaltungsebene von spezialisierten Fachkräften schneller bearbeitet werden. Außerdem lassen sich so Personalausfälle viel besser kompensieren.“

Dr. Claudius Ruch
stv. Pressesprecher

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