66.500 rheinland-pfälzische 16- und 17-Jährige von Bundestagswahl ausgeschlossen

Eine Anfrage der GRÜNEN Landtagsfraktion an die Landesregierung zeigt, dass in Rheinland-Pfalz mehrere Zehntausend Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren die Voraussetzungen erfüllen würden, um ihre Stimme bei der kommenden Bundestagswahl abzugeben. Dazu aber müsste der Bundestag das Wahlrecht ändern und das Wahlalter auf 16 Jahre senken. Für Pia Schellhammer, demokratiepolitische Sprecherin ihrer Fraktion, ist die hohe Zahl der Betroffenen ein weiterer deutlicher Beleg für den dringenden Handlungsbedarf:

„Demokratie lebt vom Mitmachen. Zehntausenden Jugendlichen allein in Rheinland-Pfalz wird aber bei der anstehenden Bundestagswahl das Wahlrecht verweigert. Im kommenden Bundestag wird der politische Willen dieser jungen Generation erneut nicht abgebildet sein.“

Fabian Ehmann, jugendpolitischer Sprecher der GRÜNEN Fraktion, ergänzt: „Der Ausschluss von 16- und 17-jährigen Jugendlichen vom aktiven Wahlrecht ist falsch. Zahlreiche Studien belegen, dass viele Jugendliche politisch sehr interessiert sind, sie aber gleichzeitig wichtige Anliegen ihrer Generation von der Politik kaum ernst genommen sehen. Das politische Interesse junger Menschen wächst seit Jahren, sie sehen sich aber nicht repräsentiert. Das führt zu Frustration. Dabei wäre es gerade in der heutigen Zeit wichtig, die junge Generation stärker einzubinden.“

Schellhammer verweist auf das Engagement der rheinland-pfälzischen Landesregierung, die das Wahlalter 16 Jahre einführen will. „Im Landtag scheitert die notwendige Zweidrittelmehrheit weiter an der Ablehnung der CDU. Aber wir bleiben im Gespräch und wollen weiterhin zu einer Verfassungsänderung einladen. Schließlich hat der überwiegende Teil der Bundesländer das Wahlalter für Kommunalwahlen bereits gesenkt.“

Hintergrund:

Die Summe von 66.500 16- und 17-Jährigen ergibt sich aus 33.600 Personen, die zum Zeitpunkt der Bundestagswahl 16 Jahre alt sind, sowie 32.900 Jugendlichen, die zum Zeitpunkt der Wahl 17 Jahre alt sind.

Die Kleine Anfrage der Abgeordneten Schellhammer und Ehmann finden Sie hier.

Zur Antwort der Landesregierung geht es hier.

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