50 Jahre Landesdatenschutzgesetz – Rheinland-Pfalz war Pionier

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Dieter Kugelmann, feiert heute mit einem Festakt das 50-jährige Jubiläum des Landesdatenschutzgesetzes. Dazu erklärt Carl-Bernhard von Heusinger, innenpolitischer Sprecher der GRÜNEN Landtagsfraktion:

„50 Jahre Landesdatenschutzgesetz sind ein guter Grund zum Feiern. Rheinland-Pfalz war weltweit der dritte Gesetzgeber, der diesem wichtigen Bürgerrecht einen eigenen gesetzlichen Rahmen verlieh. Unser Land leistete damit eine Pionierarbeit, für die wir noch heute sehr dankbar sind.“

Pia Schellhammer, Fraktionsvorsitzende und digitalpolitische Sprecherin, ergänzt:

„Das Jubiläum ist auch ein Anlass, in die Zukunft zu schauen. Unsere Lebenswelt hat sich mit Blick auf den Datenschutz in den vergangenen 50 Jahren rasant gewandelt. Neue Technologien wie Algorithmen und Künstliche Intelligenz fördern immer dynamischere Entwicklungen, auf die wir als Gesetzgeber zeitnah reagieren müssen. Wichtige Innovationen und Anwendungen etwa in der Energiewirtschaft oder der Medizin sind auf eine rechtssichere Nutzung anonymisierter Daten grundlegend angewiesen. Den rechtlichen Rahmen dafür müssen wir als Gesetzgeber stets fortentwickeln. Dabei müssen wir auch künftig die Chancen für den gesellschaftlichen Fortschritt genauestens mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung abwägen.“

Dr. Claudius Ruch
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