Zweites Führungspositionen-Gesetz (FüPoG II): Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen

Um den Anteil der Frauen in Führungspositionen zu steigern, schuf der Gesetzgeber im Jahr 2015 mit dem Führungspositionen-Gesetz (FüPoG) erstmals Vorgaben für die geschlechterbezogene Besetzung von Führungs- und Überwachungsgremien bestimmter Unternehmen. Der in Artikel 3 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) niedergelegte Gleichberechtigungsgrundsatz von Frauen und Männern ist aber heute noch keine Realität: der Frauenanteil in Unternehmensvorständen in Deutschland ist nach wie vor extrem gering. In 4 von 5 Unternehmen sitzt keine Frau im Vorstand. Dass freiwillige Selbstverpflichtungen der Unternehmen nicht die gewünschte Wirkung erzielen, ergab ein im November 2020 veröffentlichtes Gutachten im Auftrag der Bundesregierung. In Aufsichtsräten hingegen wirkt die gesetzliche Quote – der Anteil ist hier von 25 Prozent im Jahr 2015 auf immerhin 32,5 Prozent gestiegen. Das Bundeskabinett hat am 6. Januar den Gesetzentwurf zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (Zweites Führungspositionengesetz – FüPoG II) beschlossen.
Vor diesem Hintergrund wird die Landesregierung um Berichterstattung gebeten.