Wiederaufbauhilfe für Unternehmen im Ahrtal

Antrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP nach § 76 Abs. 2 der Vorl. GOLT

Die Dimensionen der Flutkatastrophe im Juli dieses Jahres sind in verschiedener Hinsicht gewaltig. Vor allem die wirtschaftlichen Schäden und das Leid im Ahrtal sind immens und machen eine langfristige Struktur der Schadensbeseitigung, der Reparatur und des Wiederaufbaus erforderlich. In der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr am 9. September berichtete das Wirtschaftsministerium, dass bis zum 6. September insgesamt 2.537 Unternehmen einen Antrag zur Soforthilfe gestellt haben und mit Sachschäden in Höhe von 910 Millionen Euro im Bereich der Unternehmen zu rechnen ist. Neben den Soforthilfen des Landes Rheinland-Pfalz haben im Rahmen der „Aufbauhilfe 2021“ der Bund und die Ländergemeinschaft deshalb eine Summe von insgesamt 30 Milliarden Euro zugesagt, die auch den betroffenen Unternehmen im Ahrtal zu Gute kommen wird. Neben den Soforthilfen und der Wiederaufbauhilfe, die auch Einkommensverluste abdecken soll, sind jedoch auch weitere Formen der Unterstützung sinnvoll, um beispielsweise Unternehmen darin zu unterstützen, ihre Auszubildenden zu halten und deren Ausbildungserfolg zu garantieren.

Vor diesem Hintergrund bitten wir die Landesregierung um einen Bericht über die Auszahlung der Soforthilfen und – nach derzeitiger Abschätzung – über die Wiederaufbauhilfe für Unternehmen aus dem Aufbauhilfefonds im Ahrtal sowie auf weitere Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen, insbesondere im Hinblick auf die Ausbildungssituation, einzugehen.