Westumfahrung bei Trier

Die Westumfahrung bei Trier im Zuge der B 51 wurde im Jahr 2016 von der damaligen Bundesregierung in den Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 aufgenommen – obwohl Rheinland-Pfalz dieses Straßenbauprojekt nicht angemeldet hatte. Umfassende
Prüfungen in der Vergangenheit hatten bereits ergeben, dass die Errichtung dieser Verkehrsverbindung aus Umweltschutzaspekten
kritisch sei. Vor Ort ist das Vorhaben seit langem umstritten, auch wegen der Zerschneidung des Waldgebietes zwischen Trier-Zewen und Igel, welche schon im BVWP 2003 mit einem „hohen ökologischen Risiko“ bewertet wurde. Nach erneuter Aufnahme
des Bundesprojektes in den BVWP 2030 sollte eine aktualisierte Umweltverträglichkeitsprüfung vorgenommen werden.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Liegen die Ergebnisse der aktualisierten Umweltverträglichkeitsprüfung für dieses Bundesprojekt vor?

2. Falls ja, was sind die Ergebnisse der aktualisierten Umweltverträglichkeitsprüfung im Einzelnen?

3. Wie hoch sind nach Kenntnis der Landesregierung die veranschlagten Gesamtprojektkosten?

4. Inwieweit haben sich die in Frage 3 genannten Kosten im Vergleich zum Jahr 2016 verändert?