Antrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP nach § 76 Abs. 2 GOLT
Seit 20 Jahren stellt das Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen einen
wichtigen Beitrag zum Schutz der Opfer von Gewalt und Nachstellungen dar. Die bisherigen Erfahrungen dienen als Grundlage für eine mögliche Weiterentwicklung des Gewaltschutzgesetzes. Aktuell werden über Anpassungsvorschläge im Verfahrensrecht beraten.
Die Landesregierung wird um Berichterstattung gebeten.