Wartezeiten in der Schuldnerberatung

Die Landesregierung hat im Sozialpolitischen Ausschuss am 30. November 2017 auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN über die Schuldner- und Insolvenzberatung berichtet. In diesem Zusammenhang hat sie am 22. Dezember 2017 eine Auswertung der durchschnittlichen Wartezeiten auf eine Erstberatung vorgelegt.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. Wie verteilen sich die Wartezeiten auf die verschiedenen Beratungsstellen in Rheinland-Pfalz?
2. Welche Gründe führten zu den durchschnittlichen Wartezeiten von 2 ½bis drei Monaten in den Jahren 2013 bis 2016?
3. Wie ist der leichte Anstieg der durchschnittlichen Wartezeiten von 2015 auf 2016 zu erklären?
4. Gibt es regionale Besonderheiten, die zu unterschiedlichen Wartezeiten führen?
5. Wie können aus Sicht der Landesregierung diese Wartezeiten weiter verkürzt werden?
6. Wie sind, nach Kenntnis der Landesregierung, die Wartezeiten im Vergleich in anderen Bundesländern?